Habe eine Frage zu einem Darlehen, bzw. meinem Auto-Darlehen. Ich habe vor mein Darlehen ca. 2 Jahre früher als geplant abzulösen, sprich es vorzeitig zu tilgen. Bisher war ich In dem Glauben, da ich früher abzahle, dass ich somit einen nicht unerheblichen Teil der Zinsen sparen könnte, die ich normalerweise bis zum Schluss gem. Vertrag hätte zahlen müssen. Kenne das aus alten Ratenkrediten die ich hatte, dort habe ich bei frühzeitiger Rückzahlung ebenfalls eine Zinsgutschrift bekommen. Nun jedenfalls teilt mir die Bank mit, dass ich auch bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung die volle Darlehenssumme, also ohne Zinsgutschrift, bezahlen muss, inkl. der Vorfälligkeitsgebühr von 1% vom Restbetrag. Das kann ich nicht glauben... Hier werden doch alleinig die Interessen der Bank gewahrt!!! Kennt sich hier jemand zufällig aus? Kann man hier rechtlich gegen vorgehen? Ggf. redet man hier von einem vierstelligen Betrag, was die Zinsgutschrift ausmachen würde. Bitte um Hilfestellung.