Dachdecker stellt Sturmschaden am Dach fest, Gebäudeversicherung verweigert Zahlung, da Versicherungsnehmer das Datum des Sturms nicht benennen kann, korrekt?

Wir wohnen in einer DHH, die vorne in der 1. Etage eine Dachgaube hat. Oberhalb der Dachgaube befindet sich in der 2. Etage kein Fenster, so dass die Gaube von oben nicht von uns angesehen werden kann.

Letztens erhielten wir eine neue Heizung und zwecks Installation der Abluft stieg ein Dachdecker aufs Dach, um das Rohr durch das Dach der 2. Etage zu ziehen.

Beim Blick nach unten fiel ihm auf, dass sich oben auf der Gaube der 1. Etage die Dachziegel verschoben hatten. Er sagte, dies sei eindeutig ein Sturmschaden.

Zudem fanden wir einige Wochen vorher im Garten eine Firstendplatte, die aus dem Giebel gefallen war und wohl schon einige Zeit im Garten gelegen hatte.

Der Dachdecker riet dazu, den Sturmschaden der Wohngebäudeversicherung zu melden.

Beim Telefonat fragte die Versicherung, wann denn der Sturm gewesen sei. Ich sagte, dies sei unklar, da der Schaden erst jetzt bemerkt worden ist. Da wir selbst nicht aufs Dach steigen und der Schaden weder von unten, noch, mangels Fenster im 2. OG, von oben gesehen werden kann.

Lediglich wenn man aufs Dach steigt, kann man den Schaden sehen.

Die Versicherung erbat daraufhin einen Kostenvoranschlag von einem Dachdecker.

Dieser beläuft sich unter 1000€ und wurde der Versicherung zugesendet.

Heute kam die Antwort der Versicherung, dass sie nicht zahlt, da zu dem Zeitpunkt, als der Schaden gemeldet wurde, gar kein Sturm war. Man habe alte Wetterberichte durchgesehen.

Wir hatten aber bereits am Telefon gesagt, dass es sich vermutlich um einen Sturmschaden handelt, der schon einige Wochen oder Monate alt ist.

Trotz dieses Wissens verlangte die Versicherung ein Angebot. Wenn sie nie vorhatten, einen Schaden unbekannten Datums zu regulieren, warum veranlassen sie erst, dass ein Dachdecker sich die Mühe macht, ein Gutachten samt Angebot zu erstellen??

Ist es tatsächlich so, dass eine Versicherung die Regulierung mangels Schadensdatum verweigern kann, OBWOHL der Gebäudeinhaber den Schaden selbst gar nicht sehen KONNTE, sondern nur ein Dachdecker? Lohnt sich ein Widerspruch?

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Dachbalken evtl. nicht ausreichend geschützt - Baumangel?

Hallo zusammen,

sind hier evtl. Dachdecker (oder andere vom Fach) anwesend, die mir einen Rat geben könnten?

Wir bewohnen seit 5 Jahren zur Miete eine Doppelhaushälfte, die uns nun zum Kauf angeboten wurde.

Uns ist nun bei genauerer Begutachtung aufgefallen, dass der Dachbalken evt. nicht ausreichend geschützt sein könnte, da die Dachziegel den Anfang des Balkens nicht wirklich bedecken, sondern direkt darüber aufhören. Wenn man also direkt vorm Haus steht und hoch schaut, sieht man demnach einen kleinen Spalt zwischen Dachbalken und Dachziegel.

Bei den Häusern in der Nachbarschaft ist dies anders, dort ragen die Dachziegel immer etwas über den Dachbalken, sodass dieser besser geschützt ist. Meine Frage wäre nun, ob dadurch, dass bei uns die Dachziegel nicht noch etwas über den Balken ragen, die Gefahr eines Feuchtigkeitsschadens im Dachbalken besteht, also dies ein grober Baumangel wäre? Nicht dass uns in ein paar Jahren der Dachbalken weg gammelt. Es handelt sich bei uns um einen Holzrahmenbau.

Es gab auch bereits eine Hausbesichtigung, die Leute hatten einen Gutachter dabei. Dieser hat das Haus während der Besichtigung in Sachen Feuchtigkeitsmessung und Dämmung gelobt, allerdings habe ich natürlich den kompletten Bericht nicht gesehen und ich kenne die Leute von der Besichtigung auch nicht. Zum Dachbalken wurde seitens des Gutachters jedenfalls nichts gesagt oder ich habe es nicht mitbekommen. Sie werden uns auch kaum Infos dazu geben, da sie selbst das Haus gerne kaufen würden und wir jedoch ein Vorkaufsrecht eingeräumt bekommen haben.

Wir überlegen nun, ob es sinnvoll wäre, speziell wegen des Dachbalkens noch einmal einen eigenen Gutachter einzuschalten? Ansonsten wäre mit dem Haus alles in Ordnung, nur bei dem Dachbalken sind wir uns halt unsicher.

Wäre natürlich super, wenn jemand vom Fach hier mitliest und uns diesbezüglich schon mal einen Tipp geben könnte!

Als Anlage habe ich ein Foto beigefügt, welches das Problem hoffentlich etwas veranschaulicht.

Ich sag schon mal ganz lieben Dank im Voraus!!!

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Bausachverständiger, Dachdecker, Dachziegel, Gutachter
Dachziegel vom Nachbarhaus lösen sich schon bei kleinster Windbö......

Unser Nachbar hat Turmalin-Dachsteine von Braas. Das sind ganz flache Dachziegel, die nur flach auf seinem recht steilen Dach aufliegen. Schon bei geringen Windstärken lösen sich die Dachziegel und rutschen vom Dach. Dabei entwickeln sie ein dermaßen hohes Tempo, dass sie immer auf unser Grundstück bzw. auf unserer Einfahrt landen und wie Geschosse eine Distanz von mehr als 6 Metern überwinden. Dies ist jetzt in diesem Jahr schon wiederholt passiert, obwohl das Dach erst im April diesen Jahres gelegt wurde.

Meine Fragen:

  1. Hat der Nachbar die Pflicht, die Dachsteine besser zu befestigen, wenn diese bei geringen Windstärken schon vom Dach fallen?

  2. Nur durch Zufall wurde unser PKW, der tagsüber auf der Auffahrt steht, nicht beschädigt werden, da meine Lebensgefährtin unterwegs war. Für diesen PKW haben wir nur eine Haftpflichtversicherung und keine Kasko, da er nur gelegentlich zum Einkaufen verwendet wird. Welche Versicherung würde mir den Schaden bezahlen, wenn die ungesicherten Dachziegel meines Nachbarn dort "einschlagen".

  3. Was würde bei Personenschäden passieren, wenn jemand von uns beim Betreten der Auffahrt getroffen würde.

  4. Der Nachbar hatte sich schon beim ersten Schaden im Mai diesen Jahres geweigert, den Schaden, der an unserer Auffahrt durch seine Pfannen entstanden war, zu zahlen. (Löcher und Risse im Blaustein) Wir haben das aus eigener Tasche bezahlt, da unsere Gebäudeversicherung nicht für die Schäden aufkommen wollte, da es nicht unser Dach war, was den Schaden verursacht hat.

Bin für jeden guten Ratschlag dankbar.

Versicherung, Dachziegel, Sturmschaden

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