Zirka 25 % des Trommelfels sind durch die Gewalteinwirkung "abgestorben" nach einem Jahr wartezeit muss ich jetzt eine Myringoplastik (Trommelfellwiederherstellung) machen. Der Eingriff ist mit 3-4 Tagen stationärem Aufenthalt und 10 Tagen Krankenstand verbunden. Ich möchte den Jungen jedoch nicht verklagen (18 Jahre), kann man da rein zivilrechtlich vorgehen, ohne dass er eine Vorstrafe bekommt? Würde die Kosten prinzipiell seine Haftpflichtversicherung übernhemen?