Eine Bekannte hat versehentlich mittels einer Glasflasche mein Mobiltelefon zertrümmert, so dass das Display komplett hinüber und das Telefon nicht mehr zu gebrauchen war. Ihre Haftpflichtversicherung will für den Schaden nicht aufkommen, da das Gerät zuvor einen rein kosmetischen Sprung im Display hatte, der die Funktion keineswegs beeinflusst hat.

Da ich natürlich auf mein Telefon angewiesen bin, habe ich es zunächst auf eigene Kosten reparieren lassen. Die Bekannte will jetzt allerdings nicht für den von ihr verursachten Schaden aufkommen. Handelt es sich hierbei um Sachbeschädigung? Kann ich der Dame eine Mahnung schicken und ggf. ein Mahnverfahren einleiten?