Muss der Vermieter hierbei zahlen?

Gehen wir mal von der Konstellation aus, dass ein extrem starker und plötzlicher Windstoß (höhere Gewalt) aus dem Nichts zu einem Fensterbruch führte. Hierbei hätte der Mieter doch den Schaden am Fenster nicht persönlich zu verschulden, da die Beschädigung weder vorsätzlich noch fährlässig herbeigeführt wurde. Einerseits hatte man nicht zielgerichtet mit Absicht das Fenster zerstören wollen und andererseits wäre es einem Otto Normal Bewohner in solch einer konkreten Situation nicht zumutbar gewesen, die Fenster zu schließen, da eine kurze Lüftung der Wohnung unter den alltäglichen Normalgebrauch des Fensters fällt.

Also kein Vorsatz und keine Fahrlässigkeit - ist doch soweit korrekt?

Und wenn die Reparaturkosten über die Summe einer im Mietvertrag festgelegten Kleinreparatur liegen (wo der Mieter trotz keiner Eigenverschuldung zahlen muss) und es sich somit um keine Kleinreparatur handelt - dann kann sich der Vermieter ja auch nicht darauf berufen.

Und Gemäß §535 Absatz 1 Satz 2 fällt sowas doch in den Rahmen der Instandshaltungspflicht des Vermieters. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Schäden, die nun ohne einem Verschulden des Mieters eintreten, fallen in den Rahmen der Instandshaltungspflicht des Vermieters. Der Vermieter unterliegt hierbei auch der Beweislast und muss beweisen, dass der Schaden am Fenster entweder vorsätzlich oder fahrlässig vom Mieter herbeigeführt wurde.

Und wenn der Vermieter nun einfach eine Rechnung stellt, ohne Beweislage - dann geht das doch nicht oder? Er liegt ja in der Beweispflicht.

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Kann der Vermieter die Zustimmung zur Aufnahme eines Mitbewohners widerrufen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner Wohnsituation und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ursprünglich habe ich alleine gewohnt und vor kurzem meinen besten Freund als Mitbewohner aufgenommen, allerdings ohne einen Mietvertrag. Sozusagen als geduldeter Mitbewohner. Ich bin weiterhin der Hauptmieter und verantwortlich für die Miete und alle anderen Pflichten. Wir regeln alles Persönliche unter uns.

Mein Mitbewohner hat eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Eigentümer/Vermieter erhalten und ist offiziell in der Wohnung gemeldet. Diese Bescheinigung dokumentiert meiner Meinung nach die Zustimmung des Vermieters. Es brauchte viel Überzeugungskraft und der Vermieter hat es nur unter "Protest" genehmigt.

Nun stellt sich uns die Frage: Kann der Vermieter diese Zustimmung ohne triftige Gründe nachträglich widerrufen und meinen Mitbewohner zum Auszug auffordern, auch wenn keine Vertragsverletzungen oder Verstöße wie Schäden, Lärm, Überbelegung oder Ähnliches vorliegen?

Im Mietvertrag steht lediglich nur, dass die Aufnahme eines Mitbewohners seine Zustimmung erfordert.

Es handelt sich nicht um eine aktuelle Situation, aber wir möchten gerne Klarheit und Sicherheit für den Fall der Fälle, damit mein Mitbewohner nicht eventuell in eine Notlage gerät.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

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Stief Mutter verkauft Eigentumswohnungen/Haus vom meinen Vater dem eigentlichen Besitzer? Pflegefall?

Hallo zusammen, ich habe eine sehr dringenden Anliegen und zwar lebte ich 5 Jahre ohne Kontakt zu meiner Familie aufgrund von Persönlichen Problemen mit meiner der Ach liebevollen Stiefmutter*kotz*.

Zu meinem Anliegen:

Als ich damals mit meinem Vater und meiner Mutter zusammen gewohnt habe, hat mein Vater ein Haus mit 3 Wohnungen gekauft auf Kredit. (Lange fertig abbezahlt)

In den Jahren kam es dazu das mein Vater und meine Mutter sich geschieden haben und nach einer ziemlichen lange Zeit kam schon langsam die Stief Mutter in den Kontakt zu meinem Vater und ja zuerst war sie ein Engel aber nach ca 2 Jahren erlitt mein Vater einen sehr schweren und mehrfachen Schlaganfall somit wurde er leider gottes ein Pflegefall und wurde auch Vormund von meinem Vater da er nicht mehr rechtsfähig ist aufgrund kurzzeit Gedächtnis.

Ich der Sohn von meinem Vater dem eigentlichen Eigentümer vom Haus und andere Familien mitglieder wurden langsam rausgeekelt von dort .

Ich bin dann weitergezogen zu meiner eigentlichen Mutter wo ich dann 5 Jahre wohnte und es mir psychisch so schlecht ging das ich keinen Kontakt zu meiner beinah ganzen Familie hatte.

Heute bekam ich eine Nachricht von meiner Cousine was mich zum reinen kochen brachte.

Die Töchter von der Stiefmutter haben 2 Eigentumswohnungen von meinem Vater aus dem Haus zum Verkauf angeboten und jetzt sehe ich die Chance es denen endlich Heim zu zahlen.

Und endlich wieder Kontakt zu meiner Familie wieder zu bekommen

Kann ich als Sohn rechtlich dagegen vorgehen Um den Verkauf von Eigentum meines Vaters zu hindern?

Was steht mir rechtlich zu um vorzugehen?

Kurzfassung:

Mein Vater wurde zum Pflegefall und Gott sei Dank lebt er noch ist aber nicht mehr Rechtsfähig Vormund ist die Stiefmutter..

In der Zeit wurden beinah alle Wohnungen vermietet die letzte Wohnung steht in verkauf..

Mein Vater ist in Pflegeheim, Stiefmutter lebt woanders nicht mehr im Haus.

Eine Wohnung wird von ihren 2 Töchtern bewohnt und die restlichen wurden vermietet.

Kurze Info falls nötig;

Im Testament steht mir das komplette Haus zur Erbe.

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