Kann der Vermieter die Zustimmung zur Aufnahme eines Mitbewohners widerrufen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu meiner Wohnsituation und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ursprünglich habe ich alleine gewohnt und vor kurzem meinen besten Freund als Mitbewohner aufgenommen, allerdings ohne einen Mietvertrag. Sozusagen als geduldeter Mitbewohner. Ich bin weiterhin der Hauptmieter und verantwortlich für die Miete und alle anderen Pflichten. Wir regeln alles Persönliche unter uns.
Mein Mitbewohner hat eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Eigentümer/Vermieter erhalten und ist offiziell in der Wohnung gemeldet. Diese Bescheinigung dokumentiert meiner Meinung nach die Zustimmung des Vermieters. Es brauchte viel Überzeugungskraft und der Vermieter hat es nur unter "Protest" genehmigt.
Nun stellt sich uns die Frage: Kann der Vermieter diese Zustimmung ohne triftige Gründe nachträglich widerrufen und meinen Mitbewohner zum Auszug auffordern, auch wenn keine Vertragsverletzungen oder Verstöße wie Schäden, Lärm, Überbelegung oder Ähnliches vorliegen?
Im Mietvertrag steht lediglich nur, dass die Aufnahme eines Mitbewohners seine Zustimmung erfordert.
Es handelt sich nicht um eine aktuelle Situation, aber wir möchten gerne Klarheit und Sicherheit für den Fall der Fälle, damit mein Mitbewohner nicht eventuell in eine Notlage gerät.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
1 Antwort
Haben Sie das ordnungsgemäß erledigt, muss der Vermieter seine Zustimmung erteilen. Er kann sie nur verweigern, wenn die aufzunehmende Person einen dringenden Grund für die Verweigerung liefert. Das kann etwa der Fall sein, wenn diese den Vermieter einmal tätlich angegriffen oder ihn übel beleidigt hat.03.02.2021
Aufnahme weiterer Personen in einer Mietwohnung
Schulze Horstrup & Pogadetz
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Danke für die Antwort. Die Zustimmung ist ja bis jetzt erteilt. Es liegt ja auch eine vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung vor. Die Frage war, ob er sie jederzeit willkürlich widerrufen kann und mein Mitbewohner dann wieder weg muss, da zwischen ihm und dem Vermieter kein Mietvertrag besteht, sondern alles weiterhin über mich läuft. Ich gehe aber mal davon aus, dass ähnlich wie bei der Zustimmung, dafür ebenfalls ein dringender Grund vorliegen muss, oder?