Kann der Vermieter die Zustimmung zur Aufnahme eines Mitbewohners widerrufen?

1 Antwort

Haben Sie das ordnungsgemäß erledigt, muss der Vermieter seine Zustimmung erteilen. Er kann sie nur verweigern, wenn die aufzunehmende Person einen dringenden Grund für die Verweigerung liefert. Das kann etwa der Fall sein, wenn diese den Vermieter einmal tätlich angegriffen oder ihn übel beleidigt hat.03.02.2021
Aufnahme weiterer Personen in einer Mietwohnung
Schulze Horstrup & Pogadetz
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Beta337 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 20:22

Danke für die Antwort. Die Zustimmung ist ja bis jetzt erteilt. Es liegt ja auch eine vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung vor. Die Frage war, ob er sie jederzeit willkürlich widerrufen kann und mein Mitbewohner dann wieder weg muss, da zwischen ihm und dem Vermieter kein Mietvertrag besteht, sondern alles weiterhin über mich läuft. Ich gehe aber mal davon aus, dass ähnlich wie bei der Zustimmung, dafür ebenfalls ein dringender Grund vorliegen muss, oder?

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Beta337 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 20:30
@Beta337
"Außerdem müssen Sie dem Vermieter den Grad des Familienverhältnisses zu dieser sowie den Grund der Aufnahme mitteilen."

In meinem Fall gibt es kein Familienverhältnis oder ist die Angabe "kein Familienverhältnis" da trotzdem mit eingeschlossen?

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herja  19.06.2024, 23:03
@Beta337

Der Vermieter kann sie nur aus wichtigen Grund auch wieder entziehen.

Er kann sie nur entziehen, wenn die Person einen dringenden Grund liefert. Das kann etwa der Fall sein, wenn diese den Vermieter einmal tätlich angegriffen oder ihn übel beleidigt hat.

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