Hallo, ich habe vor kurzem mit dem Führerschein begonnen, zu beginn musste ich eine Anzahlung in Höhe von 500 euro leisten.
Nun möchte ich aus Gründen aber die Fahrschule wechseln, ich habe die Anzahlung noch nicht komplett "verbraucht", da ich bislang nur 1 Doppelstunde Fahrunterricht hatte.
- Weder im Vertrag, noch in den AGB's steht etwas über die Anzahlung
- Die Anzahlung ist auch nicht Teil der Grundbebühr, ich habe beides zwar gleichzeitig bezahlt, jedoch wird auf der Quittung beides seperat augeführt.
Habe ich Anspruch den Rest des Geldes für die ja nicht erbrachte Leistung zurück zu bekommen?