Lieber Leser, liebe Leserin,
in meinem Regenwasserabflusskanal befand sich eine Verstopfung, weshalb ich aus Notwendigkeit heraus eine Kanalreinigungsfirma berief. Der Dienstleister reinigste sowohl meinen Kanal, als auch den Regenabwasserkanal meines Nachbarn und erklärte mir daraufhin, dass mein Nachbar "ja mitzahlen müsse". Ich bin Eigentümer meines Hauses, der Nachbar Eigentümer seines Hauses. Zur fraglichen Zeit war der Eigentümer des Nachbarhauses nicht anwesend, sondern erst kurz nach Abschluss der Arbeiten. Der Kanalreiniger fand nur eine Verwandte des Eigentümers auf dessen Grundstück und sagte ihr, "dass sie mitzahlen müsse", woraufhin die Dame dies verneinte.
Kann ich nun trotzdem die Hälfte des geforderten Rechnungsbetrages von meinem Nachbarn einfordern? Reicht das "Inkenntnissetzen der verwandten Dame" als Zahlungsbegründung? Immerhin wurde sein Kanal laut Kanalreinigung mitgereinigt! Oder reicht hier schon die pure Notwendigkeit?
Was meinen Sie, lieber Leser, liebe Leserin?
Die o.g. Situation wurde leicht verfremdet dargestellt.