Warum wurden Fahrtkosten für Hausbesuche nicht im Arbeitsvertrag festgehalten (Physiotherapie)?

Meine Freundin fährt zwei mal in der Woche Hausbesuche zwecks Petientenbehandlung. Mündlich wurde ihr zugesagt, dass sie je Hausbesuch eine Anrechnung von einer viertel Stunde auf ihre Wochenstunden erhält. Im Arbeitsvertrag wurde hierzu nichts festgehalten. Da sie mit ihrem Privat PKW fahren muss, soll sie die Kilometer aufschreiben und von der Chefin unterzeichnen lassen für das Finanzamt. Dies wären ja die gewöhnlichen Werbungskosten, die steuerlich absetzbar sind. Allerdings fährt sie mit ihrem Privat PKW, muss die Benzinkosten selber bezahlen, hat den Wertverfall des Autos, und an diese mündliche Vereinbahrung wird sich nicht gehalten! Im Arbeitsvertrag sind 35 Wochenstunden festgehalten. Gestern hatte sie 8 Hausbesuche und je Hausbesuch sollte sie 1/4 Stunde dazu erhalten, was 2 Stunden wären. Somit würden ca. 39 Wochenstunden zusammen kommen, weil sie 2 mal die Woche Hausbesuche fährt. Allerdings bekommt sie nur die, im Arbeitsvertrag genannten, 35 Stunden bezahlt. Ist das nicht Betrug, da sie ca. 30 Km an diesen Tagen fährt und die Benzinkosten usw. selber bezahlen muss, und dies aus diesen Werbungskosten sicher nicht beglichen werden kann, oder irre ich mich mit letzt genanntem? An den verbleibenden 3 Tagen ist sie in der Physiotherapetischen Praxis, was doch so gesehen viel günstiger für sie ist, da sie keine weiteren Aufwendungen für Fahrten hat, außer An- und Abreise. Hoffe konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich Darlegen. Herzlichen Dank

Physiotherapie, Steuerrecht, Vertragsrecht
Einzug auf einer Baustelle statt sanierter Mietwohnung?

Hallo, leider hatten wir das Glück als Mieter anstatt einer sanierten Wohnung, die zum Bezugsdatum fertig gestellt sein sollte, eine Baustelle als Wohnung zu übernehmen. Seit nun anderthalb Monaten sind über mehrere Tage verteilt Handwerker in unserer Wohnung und stellen sehr sporadisch die restlichen Bauarbeiten fertig, überwiegend muss ich auf Arbeit Urlaubstage dafür nehmen. Unser Vermieter reagiert kaum auf Mängelanzeigen und Anrufe, wodurch sich die Arbeiten immer weiter hinauszögern. Meine Frage ist nun, ob ich die Urlaubstage bzw. mein Stundenlohn als Mietminderung geltend machen kann und ob aufgrund der unten stehenden Gründen eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, trotz Mindestlaufzeit von 2 Jahren durchsetzbar ist oder ob wir zumindest Anspruch auf eine umfassende Mietminderung haben.

  • kleine braune Schimmel / Stockflecken an fast allen Wänden in der Wohnung, die sich auch sofort wieder auf neuer Farbe absetzen.
  • bei Besichtigung wurde uns eine „hervorragend gedämmte Wohnung“ versprochen
  • Den Energieausweis haben wir erst auf Nachfrage nach dem unterzeichneten Mietvertrag bekommen (natürlich Energieklasse F) wodurch hohe Heizkosten anfallen, um 20C° in der Wohnung halten zu können.
  • Luftzug an Türen und Fenstern
  • Wir haben erst im Mietvertrag von der Staffelmiete erfahren, im Inserat und zur Besichtigung wurde darüber kein Wort verloren
  • Heizkörper und Fenster waren extrem verschmutzt, vergilbt und verfettet und wurden durch uns gereinigt sowie gemalert
  • erst nach 3 Tagen wurden Toilette, Dusche und Waschbecken eingebaut
  • Bad Waschbeckenabfluss war fast 2 Wochen durch die Baurückstände verstopft
  • Die versprochene „umfassende Sanierung“ bestand nur aus teilw. erneuerter Elektroanlage, teilw. erneuerten Fußböden und neu gefliesten Bad mit neuen Sanitäreinrichtungen
  • Der Dachzwischenboden wird im Mietvertrag als Wohnfläche angerechnet obwohl der Vermieter bei der Besichtigung zugesagt hatte, die Fläche bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen
Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Vertrag, Sanierung, Vertragsrecht, Vertragsbruch
Eigentumswohnung bei Trennung (unverheiratetes Paar)?

Hallo liebe Forumskollegen,

ich habe eine Frage zum gemeinsamen Eigentumswohnungskauf bei einem unverheirateten Paar.

Zunächst einige Vorabinformationen zu uns beiden:

Ich (28 Jahre), 60.000 Euro Eigenkapital (angelegt, soll großteils angelegt bleiben), ca. 3.500€ Netto Monatseinkommen.

Sie (26 Jahre), 5.000 Euro Eigenkapital, 1.500 Euro netto Monatseinkommen

Wir wohnen seit knapp 1,5 Jahren in einer gemeinsamen Mietswohnung und würden uns gerne eine Eigentumswohnung kaufen, um nicht noch weitere Jahre ca. 10.000 Euro im Jahr an Miete zu bezahlen. Ich habe ein gutes Einkommen und einige Rücklagen gebildet, sie hat ein geringeres Einkommen und kaum Rücklagen gebildet.

Wir möchten uns nichtsdestotrotz gemeinsam eine Eigentumswohnung bis maximal 200.000 Euro kaufen. Aufgrund der unterschiedlichen Gehaltsgefüge möchten wir die Kosten unter uns beiden anteilig aufteilen.

Ich: 70-80% Sie: 20-30%

Dies würden wir dann auch im Notarvertrag aufnehmen.

Unsere ursprüngliche Idee war es, dass wir zwei getrennte Kreditverträge machen, Sie dann ca. 50.000 Euro und ich ca. 150.000 Euro und dann jeder seinen Kredit abbezahlt. Nach Rücksprache mit unserem Finanzberater ist das so nicht möglich, da die Bank nur einen kredit auf eine Immobilie ausstellt. Wir müssten das dann "unter uns separat" vertraglich regeln.

Nun zu meiner Frage:

Wie könnte eine solche Regelung aussehen? Sie kann letzlich kaum Eigenkapital einbringen und würde eine monatliche Rate zur Kredittilgung einbringen (z.B. 400€).

Wie würde man das im Falle einer Trennung regeln? Trotz unserer glüclklichen und guten Beziehung möchte ich im Falle einer Trennung soweit wie möglich alles bereits vorab geklärt haben: Nehmen wir mal den Fall an, Sie bezahlt 400€ pro Monat an Rate für die Rückzahlung des Kredites und hat dann pro Jahr 4.800€ abbezahlt (Zinsen aussen vor gelassen). Das wären in 5 Jahren 24.000 Euro). Im Falle einer Trennung müsste ich wohl die restlichen Anteile übernehmen. Aus meiner Sicht würde ich Ihr die 24.000 Euro an gezahlten Kredittilgungen allerdings nicht (gänzlich) zurückzahlen, da Sie sich die Mietkosten in diesem Zeitraum ja gespart hat. Somit würde ich eine Vergleichsmiete abziehen. Regelt man auch solche Dinge bereits vorab im Detail oder gibt es dort bereits gesetzlich auch Festlegungen diesbezüglich? Gibt es dort einen Begriff, unter dem ich weiter suchen kann?

Eine weitere Frage wäre, wie man das im Grundbuch aufsetzt, wenn ein Partner zwar Wohnungsanteile bekommen soll, aber kein Eigenkapital einbringt sondern lediglich einen Teil der monatlichen Kreditrate bezahlt?

Ich danke euch vielmals!

Viele Grüße, Sebastian

Kaufvertrag, Eigentumswohnung, Notar, Partner, Partnerschaft, Vertragsrecht

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