Neuwagen verbindliche Bestellung, Hagelschaden - Smart Repair, zurücktreten(wie) oder einfach so nehmen?

Hallo Leute,

6 Monate habe ich nach meinem Wunschauto für einen guten Preis gesucht. Dann habe ich einen Vertragshändler entdeckt. Zwei Wochen lang haben wir immer wieder per Mail geschrieben und telefoniert, bis er mir ein super Angebot gemacht hat. Gestern bin ich mit einem Kollegen knapp 500km hingefahren und habe zum ersten mal einen Neuwagen gekauft.

Nun dort stand das Auto draußen und war dreckig, aber da fast alle Neuwagen draußen standen habe ich mir dabei nichts gedacht. Sowohl von außen als auch von Innen hats für mich einen super Eindruck gemacht. Dann sagte der Verkäufer, vor paar Tagen hätte es gehagelt und das Auto hätte einen Hagelschaden. Es wären anscheinend nur 2-3 Dellen, die aber mit smart repair behoben werden. Eine Delle auf der Motorhaube hat er mir dann gezeigt, sonst haben wir zusammen keine gefunden. Wenn man seitlich geschaut hat, konnte man eine kleine Delle sehen.

Er hat mir versprochen, dass die Delle behoben wird und wenn ich wieder komme, steht das Auto unter Neon-Licht und ich kann es begutachten. Anscheinend würde man gar nichts mehr sehen. Ich weiß nicht wieso, aber ich habe den Vertrag unterschrieben. Seit dem bin ich sehr schlecht gelaunt, kann nicht schlafen und hänge nur noch in Foren rum.

Ich habe eine verbindliche Bestellung unterschrieben und dann noch zusätzlich ein Formular. In diesem Formular stand drin, dass ich den Auftrag gebe den Hagelschaden zu reparieren. Zusätzlich haben wir Handschrift eine Delle geschrieben.

Nun zum Ablauf. Der Verkäufer schickt mir den KFZ - Brief nach Hause, ich lasse es zu und hole es ab. Bei der Abholung muss ich den Gesamtpreis bar oder per Überweisung zahlen. Noch habe ich nichts bezahlt.

Auf dem Heimweg habe ich den Verkäufer angerufen und gefragt ob ich zurücktreten kann, falls bei der Abholung eine Delle zusehen ist. Er sagte, ich solle mir keine Sorgen machen etc. und er fragt seinen Chef und meldet sich. Hat er aber nicht getan, heute auch nicht. Ich habe eine Mail geschrieben - keine Antwort. Angerufen - Sekretärin.

Nun zu meinen Fragen: Ist nach einem Smart Repair wirklich überhaupt nichts zu sehen? Was ist wenn da viel mehr Dellen sind? Was wenn er die gar nicht behebt. Aus diesem Vertrag komme ich nicht raus oder? Da steht außerdem bei nicht Abnahme muss der Käufer 15% Schadensersatz zahlen. Was würdet ihr tun? Es war viel Geld und ein dummer Fehler.

Danke für jede Antwort und bitte keine lustigen Kommentare, ich fühl mich schon verarscht genug.

Hagelschaden, Recht, Autokauf, Smart Repair, Vertragsrecht
Kann ich einfach meinen Projektvertrag beim Personaldienstleister kündigen?

Hallo,

ich bin IT-Freiberufler und habe mit einem Personaldienstleister einen Vertrag für einen Einsatz beim Endkunden, Der Vertrag läuft eigentlich bis Ende September. Nun ist es so, dass die Situation beim Kunden schwierig für mich ist und ich sehr unflexibel geworden bin. Von daher möchte ich das Projekt gerne vorzeitig beenden.

Die Frage ist nun, ob ich meinen Vertrag, den ich mit dem Personaldienstleister habe, einfach kündigen kann. Der Bereich Kündigung im Vertrag mit dem Dienstleister ist sehr schwammig formuliert. Hier mal der gesamte Text. Ich bin in diesem Fall übrigens der Auftragnehmer. Den Dienstleister nenne ich in der Folge einfach mal XYZ.

Ich danke schon mal im Voraus :)

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Dieser Projektvertrag endet spätestens mit Ablauf der zwischen den Parteien in Anlage 1 Nr. 3 angegebenen voraussichtlichen Laufzeit. Dieser Projektvertrag endet vor Ablauf der voraussichtlichen Laufzeit, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen vollständig erbracht hat oder der Projektvertrag gemäß § 11 (2) oder (3) gekündigt wird.

(2) XYZ kann diesen Projektvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

(3) Dieser Projektvertrag kann ohne Einhaltung der in § 11 (2) geregelten ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn (i) der Kunde die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Leistungserbringer nicht oder nicht mehr akzeptiert, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (ii) der Kundenprojektvertrag nicht zustande kommt oder vorzeitig beendet wird, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (iii) in der Person des Auftragnehmers oder eines von diesem eingesetzten Leistungserbringers ein Umstand eintritt, durch den die Fortführung der Erbringung von Leistungen ausgeschlossen ist, (iv) der Auftragnehmer oder der von ihm eingesetzte Leistungserbringer nicht willens oder nicht in der Lage ist, den erforderlichen Nachweis über die Abführung von Steuern und Abgaben zu erbringen – der Nachweis gilt mit der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei XYZ als erbracht – oder (v) XYZ zumutbare Änderungen an diesem Projektvertrag fordert, um ihn an den Kundenprojektvertrag anzupassen, der Auftragnehmer sich aber weigert, solchen zumutbaren Vertragsänderungen zuzustimmen.

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