Habe ich mich beim Vertrag unterschreiben abzocken lassen?! Tarif kosten - Beitrag Monatlich?

Guten Abend und frohes Neues erstmal

Die wichtigste Info ist das ich 18 Jahre alt bin. Ich habe mich vor ca 3 Wochen bei Sumpoint angemeldet (Sonnenstudio).

Dadurch das ich 18 bin kann ich nun Verträge selber unterschreiben.

Nun zur Geschichte:

Ich wollte mich Sonnen gehen und Bar bezahlen. Da meinte der Angestellte, dass wenn ich jetzt Bar bezahle, kann ich ein aktuelles Angebot nicht mehr nutzen kann. Dieses wäre nur für neue Kunden welche eine Ermäßigung erhalten und 4.99 wöchentlich bezahlen. (Dadurch ist man im Sunpoint club und kann sich Theoretisch jeden Tag sonnen)

Er machte mir druck und sagte wenn ich mich jetzt Sonne war es das mit dem Angebot.

Also beschloss ich mich das Angebot zu akzeptieren und einen Vertrag zu unterschreiben.

Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate was kein Problem ist.

Dann steht bei mir. Aktions Tarif €: 4.99 pro Woche

Beitrag € / monatlich: 21.62

Für mich klingt es jetzt doch eher das ich nicht 20€ monatlich bezahle wie zuvor gedacht sondern 40€

Vorhin ging ich zur Sparkasse um mein Kontostand zu überprüfen. Mir kommt es vor, als wenn ich andauernd Geld verliere bzw abgezockt werde. Ich gehe Morgen mal dem Grund der Sache nach und überprüfe die Konto auszahlungen. Dennoch macht es mir gerade einwenig Angst und Panik und hoffe auf eine schnellst mögliche Antwort.

Von daher meine fragen.

wie viel bezahle ich jetzt monatlich ? Kann ich irgendwie aus dem Vertrag raus ? Kontoauszüge kann man an normalen Automaten der Sparkasse machen oder muss man zu besonderen Automaten ?

wenn ich meine fragen selber beantwortet habe oder vlt durch eure Hilfe Rede ich natürlich mit meinen Eltern darüber da vorallem mein Vater sehr viel selbstbewussstein hat, gut reden kann und sich mit sowas gut auskennt.

Dennoch wäre er sehr sauer wenn ich mich verarschen haben lasse.

Finanzen, Vertrag, Vertragsrecht, Vertragskündigung, Sunpoint
Kurz vor Notar und Kauftermin Änderung des Einzugs- bzw. Überschreibungsdatums um über ein Jahr bei Immobilienkauf?

Ich und meine Freundin haben uns nach sehr langer Suche endlich in ein Haus verliebt und wollen dieses kaufen, haben auch schon ein kleines Gutachten erstellen lassen und sind den Verkäufern im allem entgegengekommen, haben sogar den Einzug auf deren Wunsch auf März 2018 hinausgeschoben. Wir wollten nächste Woche beim Notar den Kaufvertragsentwurf anfertigen lassen um uns und den Makler abzusichern. Nun habe die Verkäufer heute dem Makler mitgeteilt, dass Sie doch erst Mitte 2019 !!! ausziehen möchten um sich keine neue Wohnung für die Bauphase des neuen Hauses nehmen zu müssen. Wir haben leider nur einen Vorvertrag vom Makler, aber nichts vom Notar, fühlen uns aber trotzdem ziemlich hintergangen, zumal wir schon ein sehr gutes Finanzierungsangebot in der Tasche haben.

Drei Optionen stehen zur Auswahl: 1. Kauf abbrechen und der Makler sendet den anderen Interessenten das Angebot mit dem späten Kauf (Verkäufer trägt die bis dahin angefallenen Kosten) (möchten wir aber nicht!) 2. Verkauf und Übergabe Mitte 2019 (Nachteil: Wahrscheinlich höherer Zinssatz bis dahin und Bereitstellungszinsen für den jetzigen Vertrag liegen bei ca. 500€/Monat) 3. Verkauf wie Anfangs geplant im März 2018 und Übergabe Mitte 2019, in der Zeit wird das Haus an den Verkäufer vermietet (Evt. Nachteil: Da ein KFW 124 Eigenheimzulage Kredit mit im Spiel ist dürften wir eigentlich nicht vermieten)

Vielleicht hatte ja schon einmal jemand eine ähnliche Situation, uns ist von allen drei Übeln das Dritte am liebsten, allerdings müsste die Miete in der Zeit auch wirklich ALLE Kosten decken. Wenn das Objekt nicht so beliebt wäre, müssten wir eigentlich auch vom Kaufpreis herunter gehen!

Haus, Recht, Kaufvertrag, Immobilien, Vertrag, Kauf, Makler, Notar, Vertragsrecht, Vertrauen
Straf-/Mahngebühr wegen eines Mobilfunkvertrages, welcher seitens des Bereibers gekündigt wurde - muss ich zahlen?

Hallo,

ich hatte für meine Schwester ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen (Drillisch - Winsim). Die Abrechnung erfolgte per Lastschrift und das Konto meiner Schwester war zwei mal nicht gedeckt. Beim 3. Mal wurde der Mobilfunkvertrag von Seiten des Betreibers gekündigt, wie ich telefonisch erfahren habe als ich dort anrief, da ich meine Schwester nicht mehr erreichen konnte.

Ok dachte ich, meine Schwester hat Mist gebaut . . .

Ich hatte die Information nur telefonisch erhalten. Ich habe weder eine Mail noch ein Brief noch sonst irgend ein Hinweis dazu bekommen.

Nun, Monate später, hat meine Schwester ein Brief erhalten, dass sie rund 300€ Straf-/Mahn- und Inkassogebühren zahlen soll.

Von den knapp 300€ beziehen sich 85€ auf die restlichen Grundgebühren die bis zum vertraglichen Ende des Mobilfunkvertrages offen gewesen währen.

Es gab weder ein Brief, ein Telefongespräch noch eine E-Mail in dieser Umstand erwähnt wurde, dass die restlichen Grundgebühren zu zahlen sind. Auch hätten sie es von dem Konto abbuchen können, da ja ein Lastschrifteinverständnis vorlag. Das ist nicht geschehen.

Die Zahlungsaufforderung kommt von "Creditreform" im Auftrag von Drillisch.

Meine Frage nun an Euch, muss ich zahlen? Ist das Schreiben rechtskräftig? Welche Schritte sind ratsam?

Meines erachtens ist es formal schon nicht rechtens.

Mit den 85€ wäre ich einverstanden gewesen und hätte sie auch zur Not für meine Schwester übernommen (es war schließlich ein Vertragsbruch unsererseits) , aber ohne eine Rechnung oder eine sonstige Zahlungsaufforderung war mir das nicht bewusst. Auch die Dame am Telefon hat mich nicht darauf hingewiesen. Sie sagte nur, dass der Vertrag gekündigt sei.

Mit freundlichem Gruß,

Christopher

Recht, Rechte, Gesetz, Vertrag, Inkasso, Mahnung, Mobilfunkvertrag, Strafe, Vertragsrecht
Werksvertrag mit Fertighausfirma vorbehaltlich Grundstück?

Hallo,

wir haben (dummerweise) einen Hausvertrag (Werkvertrag) unterschrieben. In diesem steht drin, unter Vorbehalt der Findung eines passenden Grundstückes innerhalb von 12 Monaten.

Das bedeutet m.E. doch eigentlich, dass ich ein geeignetes Grundstück in einer Frist von 12 Monaten finden muss, das den Ansprüchen der Lage und unserem Budget entspricht.

Kern des vorgegangenen Beratungsgespräches war, dass das Grundstück an bestimmte Bedingungen (Südliches Umfeld von München – S-Bahn Lage – 400 – 600 qm – max. 350`000 € incl NK) geknüpft sein. Der Berater war sehr zuversichtlich, dass er ein geeignetes Grundstück liefern kann. Die Bedingungen an das Grundstück wurden vom Berater der Firma zwar notiert, aber im Werksvertrag nicht festgehalten. Aus diesem Grund hat mein Vater (nicht Vertragspartei) telefonisch Rücksprache mit dem Berater genommen und sich die Bedingungen nochmals bestätigen lassen. Aus diesem Telefonat ging aber zu unserem Entsetzen hervor, dass die Fertighausfirma im Bezug der Grundstückssuche nicht tätig werden wird. Sie wird es zwar die Suchanfrage an diverse Partnerfirmen weitergeben, doch für die Suche eines Grundstückes ist der Bauherr zuständig.

Bei einer weiteren telefonischen Rücksprache meines Vaters direkt bei der Fertighausfirma (Abt. Vertragsannahme) wurde durch den Mitarbeiter der Firma folgende weitere Vorgehensweise bestätigt:

-     Es kommt jetzt erst einmal zu einer Vertragsbestätigung seitens der Firma mit eines Ausstiegsklausel im Bezug, wenn kein Grundstück gefunden wird.

-     Nun muss aber jetzt der Bauherr sehr aktiv tätig werden, denn die Firma sei ja keine Maklerfirma.

Wir haben daraufhin uns bei fast allen VR-Banken im entsprechenden Umfeld informiert und jeder hat zu diesen Konditionen sofort ab gewunken. Auch Recherche im Internet hat dies ergeben, dass dies aussichtslos ist.

Für alle die Fragen warum wir dort unterschrieben haben: Wir sind den Vertrag nicht einmal durchgegangen und konnten ihn uns auch nicht durchlesen. Sicher war das blöd.

Haben wir überhaupt eine Chance aus diesem Vertrag heraus zu kommen?

Bitte antwortet!

Danke

Familie E

Haus, Hausbau, Recht, Gesetz, fertighaus, Vertragsrecht, werkvertrag

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