Einfach so gehalt kürzen bzw Entgeldstufe verringern?

Hallo liebe Community,

Folgendes Problem:

Derzeit bin ich TL (Teamleiter) in einem Unternehmen. ( seit 3 Jahren angestellt, 2 davon als Teamleiter, unbefristetes Arbeitsverhältnis )

Die Gehälter sind je nach Rangordnung verschieden, d.h. man startet in unserem Unternehmen als Einsteiger mit der EG ( Entgeldstufe) 02. Je mehr man kann, desto höher geht die EG.

Als TL bekomme ich die EG05 Mit einem festen Bruttogrundlohn von 2500€.

Von jetzt auf gleich meint die Führungsebene, dass ich doch kein TL mehr bin, da ich wohl keine Führungsqualifikationen hätte ( nach bereits 2 Jahren als TL aufeinmal zu schlecht??? Alles klar! ). Jetzt möchten diese mich von der TL Stelle streichen & mich als normalen Arbeiter einstellen. Ich weiß dass die Führungsebene ein persönliches Problem mit mir hat & mich quazi runter kicken will. Habe schon von mehreren Kollegen gehört dass der mich aufm Kicker hat, wobei ich meiner Arbeit IMMER mit bestem Gewissen und Mühe nachgegangen bin.

Es heißt jetzt plötzlich ich würde auf EG03 zurück fallen und rund 400€ weniger bekommen!!! Dürfen die das einfach so?! In meinem Vertrag kann ich leider nichts über so eine Situation finden. Mein Gruppenleiter hat mir in einem vorherigen Gespräch versichert dass man an mein Lohn nicht ran dürfen, da es ja vertraglich so abgemacht ist. Jetzt allerdings zieht er seinen Eier ein und hätte wohl niemals sowas behauptet.

Kennt sich jemand mit sowas aus?

Mein Anwalt ist erst nächste Woche wieder im Lande, muss also noch warten, hätte aber vorher gerne einpaar (Experten) Meinungen.

Natürlich werde ich keinen neuen Vertrag unterschreiben bis das alles geklärt ist, hoffe ihr könnt mir helfen.

Arbeit, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Vertrag, Vertragsrecht, tariflohn
Reicht das Versandprotokoll als PDF der Kündigung von Aboalarm aus?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:

Bereits im August vergangen Jahres habe ich meinen Vertrag vom Fitnessstudio mit Aboalarm gekündigt. Ich erhielt eine Versandbestätigung via PDF mit dem Hinweis "Brief am 25.Augsut an Post übergeben". Ich wartetet dann auch noch zunächst ein paar Tage auf die Kündigungsbestätigung, es kam nichts. Habe dann noch mehrmals nachgefragt - ich erhielt nichts. Irgendwann gerieten die Nachfragen dann in Vergessenheit (Genau das wollte das Studio ja!) Jetzt im neuen Jahr ist es mir wieder eingefallen, (meine Kündigungsfrist ist längst verstrichen - und komischerweise klappt es jetzt plötzlich mit dem Antwort vom Studio - jedoch mit dem Hinweis das natürlich keine Kündigung eingegangen ist. Ich habe jetzt nur mehr den Versendenachweis von Aboalarm. Habe Aboalarm auch schon hierzu am vergangenen Sonntag kontaktiert - bisher keine Reaktion hierzu. Aus Bewertungen über das Fitnesstudio weis ich, dass es schon oft zu Gerichtsverhandlungen gekommen ist - daher meine Frage, was meint ihr? Reicht dieser Versendenachweis aus vor Gericht, oder habe ich da eher schlechte Karten?

Der nächste Schritt für mich wäre jetzt, dem Studio dem Versendenachweis zu schicken, auf meiner Kündigung vom August zu bestehen, die Einzugsermächtigung zu wiederrufen. Ich bin ab eigentlicher Vertragsverlängerung ohnehin bei einer neuen Bank, das heißt, das alle Lastschriften zurück gehen werden...

Das lustige an der ganzen Sache ist auch noch, dass ich extra wegen der Kündigung damals in Studio mit einem Ausgedruckten schreiben hingefahren bin und persönlich kündigen wollte. Mein schreiben nahm man aber nicht an mit dem Hinweis, ich solle es per Post schicken. Da ich direkt vor Ort war, habe ich es dann auch in den Briefkasten geworfen, heute weiß ich natürlich, dass ein Einschreiben die klügere Alternative ist. Wusste ich vorher auch schon, aber ich dachte mit Aboalarm bin ich noch sicherer als mit einem Einschreiben...

Recht, Anwalt, Gericht, Abofalle, Jura, Kündigungsfrist, Mahnung, Rechtsfrage, Vertragsrecht, Abonnenten

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vertragsrecht