Folgender Fall: Person fährt mit Monatskarte, die seit einem Tag abgelaufen ist. Sie wird kontrolliert. Die Kontrolleure wollen die Identität feststellen, die Person hat aber keinen Ausweis dabei. Die Kontrolleure sagen, dass die Person jetzt bis zur Endhaltestelle mitfahren muss. Dort soll über die Polizei die Identität festgestellt werden. Die Person ist seelisch nicht sehr stabil und bekommt eine Panikattacke. Sie will aussteigen und an Ort und Stelle auf die Polizei warten. Die Kontrolleure verweigern und blockieren den Ausgang. Handeln die Kontrolleure hier korrekt? Dürfen sie einen Schwarzfahrer gegen ihren Willen an einen anderen Ort befördern?
Darf ein Kontrolleur einen Schwarzfahrer am Aussteigen hindern?
Recht,
Jura,
ÖPNV