Darf der Vermieter das schloss austauschen und noch Miete verlangen?

Hallo

Mein Lebensgefährte und ich sind Ende juli aus unserer alten Wohnung ausgezogen da wir Nachwuchs bekommen haben und eine größere Wohnung her musste. Wir haben mit unserem alten Vermieter abgeklärt dass wir den Vertrag eher beenden können wenn wir einen Nachmieter gefunden haben. Ein neuer Nachmieter zieht am 15.9 ein.

Jetzt unser Problem :

Als wir ausgezogen sind hat unserer alter Vermieter direkt den Zahlenpin der Haustür geändert und ihn auch auf Anfrage nicht an uns rausgegeben. Er sagte falls wir in die Wohnung wollen sollen wir ihm bescheid geben, er macht uns dann auf.

Jedenfalls müssten wir für den Monat August ja noch Miete zahlen aber mein Partner weigert sich dies zu tun da unser alter Vermieter uns sozusagen den zutritt verweigert.. bzw uns nur in seiner Anwesenheit den Zugang zur Wohnung gewährt.

Kann er das einfach so machen und trotzdem Miete verlangen ob wohl wir sozusagen keinen uneingeschränkten zutritt zur Wohnung haben???

Und kann er die Miete von diesem Monat von der Kaution abziehen wenn wir uns weigern diese zu zahlen?

Wir fahren nächste Woche nochmal zur alten Wohnung da wir dort Post abholen müssen. Der alte Vermieter hat bereits den 2. Schlüssel wieder und den Briefkasten Schlüssel. Jetzt verlangt er beim Abholen der Briefe dass wir ihm den anderen Schlüssel der Wohnung übergeben.

Wie würdet ihr da rangehen??

Bin über jede Meinung/Antwort dankbar

Recht, Vermieterrecht
Mieter nimmt keine Termine für Rauchmelderinstallation wahr?

Hallo zusammen,

ich laufe seit mehreren Wochen/Monaten hinter einem Mieter her, in dessen Wohnung Rauchmelder installiert werden müssen. Ich habe dazu extra die Brunata Metrona beauftragt, die haben 2 mal einen Termin vereinbart, jedoch erschien der Mieter nicht zum Termin, beim 2ten Termin war er wohl sogar zu Hause und hat telefonisch mitgeteilt, dass er keine braucht was auch immer. Das geht so natürlich nicht, ich habe Ihn merhmals darauf angesprochen, ob er einen neuen Termin vereinbart hat. Immer kommt er mit Ausreden, er könne kein Urlaub nehmen, er bekomme das nicht bezahlt usw. Meiner Frau hatte er gesagt, ja will er noch in diesem Monat machen, Urlaub usw. Die würden ja bei Zigarettenrauch Alarm schlagen . Alles Ausreden.
Jetzt habe ich Ihm geschrieben, gut, okay, Sie können keine Termine wahrnehmen - okay ich bestelle Rauchmelder und werde Sie selber in Ihrer Wohnung anbringen, dazu bin ich als Vermieter verpflichtet.

Ich kann mir vorstellen, dass er das jetzt auch abwimmeln will.
Wie würdet Ihr dann weiterfortfahren? Erst schriftlich Abmahnen. Wenn weiterhin kein Fortschritt --> zum Anwalt?

Vielleicht ist es Ihm auch unangenehm, dass jemand anderes in die Wohnung kommt, ich weiss es nicht. Könnte er die Rauchmelder selber anbringen, wenn wir das schriftlich festhalten, wobei ich dann nicht sichergehen kann, ob er die Rauchmelder tatsächlich angebracht hat? Andererseits, wenn ich die anbringe, weiss ich nicht, ob er die vielleicht danach runternimmt.

Ich freue mich auf Ideen, wie mit dem Sachverhalt umzugehen ist.

Mit besten Grüßen

Recht, Vermieterrecht
Mieter kündigt Wohnung und zahlt letzte 3 Monatsmieten nicht, da er nun Grundsicherung + Rente bezieht. Was tun als Vermieter?

Hallo liebe Gemeinde,

wir haben einen sehr nervenaufreibenden Fall vor uns. Unser Mieter hat gekündigt. Zuvor gab es eine Güteverhandlung beim Gericht wo wir uns nicht einig geworden sind. Er ist in Monat 3 drin und hat nicht einen Cent Miete bezahlt. Er will quasie die Kaution abwohnen weil er genau weiß das er Sie nicht bekommen wird.Er zieht Ende des Monats aus der Wohnung aus.

Ich weiß noch wie deren Anwalt im Flur bei Gericht gesagt hat ,, Ihr Vermieter kann kein Geld von Ihnen holen da Sie Grundsicherung und Rente beziehen. Zahlen Sie keine Miete"

Unfassbar wo leben wir hier?? Er hat mehr als offensichtlich Mietschulden UND muss noch die Betriebskostenabrechnung nachzahlen und ich bin als Vermieter aufgeschmissen nur weil er Grundsicherung bezieht?? Ist dieses Geld denn Unantastbar?? Er hat doch Geldfluss wo ist das Problem?

Über Vermieterpfandrecht will ich mit unserem Anwalt nicht gehen da der Mieter absolut nichts hat. Das ist zum Scheitern verurteilt.

Müsste es nicht eine Urteilsverkündung geben wo der Richter etwas beschließt wenn eine Güteverhandlung gescheitert ist? Wo ist das Problem das Urteil zu fällen und Ihn zur Zahlung zu verurteilen??

Ps Grundsicherung ist KEIN Hartz V. Die Grundsicherung zahl das Sozialamt nicht aber das Arbeitsamt

Habt Ihr einen Rat für mich?

Mieter, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag, Amtsgericht, Sozialamt, Vermieterrecht, Wirtschaft und Finanzen

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