Ist die Mülltonnenreinigung umlagefähig?

3 Antworten

Es kommt darauf an, was in den Mietverträgen mit Deinen Mietern vereinbart ist.

Umlagefähig ist das nur, wenn es explizit im Mietvertrag vereinbart ist.

https://www.mineko.de/muellabfuhr-und-sperrmuell-der-nebenkostenabrechnung/

https://ratgeber.immowelt.de/a/muellentsorgung-diese-regeln-gelten-fuer-mieter-und-vermieter.html

Wer muss die Mülltonnen auswaschen – Mieter oder Vermieter? Dürfen die Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden?

Der Vermieter kann grundsätzlich Reinigungsarbeiten in der Hausordnung verankern und so an die Mieter weitergeben. Die Mieter teilen sich dann die Arbeit in einem vom Vermieter bestimmten Turnus. Alternativ können sowohl Mieter als auch Vermieter einen externen Reinigungsdienst beauftragen. Die Kosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden, da sie im weitesten Sinne mit der Müllbeseitigung zusammenhängen.


xsimonx21 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 14:22

danke

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Wenn es in Deinen Mietverträgen keine abgeschlossene Liste der umlagefähigen Betriebskosten gibt und vielleicht auch u. a. auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird, dann kannst Du die anfallenden Kosten umlegen. In mindestens 4 Positionen wäre sie dann möglich:

Kosten der Müllbeseitigung

Kosten der Gebäudereinigung

Kosten des Hauswarts

Sonstige, nicht genannte Betriebskosten

Wie ist es bisher geregelt? Wenn Du bisher die Tonnen selbst reinigst, ohne was dafür zu verlangen, das aber künftig nicht mehr geht oder Du nicht mehr willst, dann steht es Dir frei, ein Reinigungsunternehmen dafür zu beauftragen und die Kosten umzulegen.

Wenn bisher ein Hausmeister zuständig ist, müsste dessen Entlohnung dafür sinken oder eine Vertragsänderung mit ihm ergibt, dass künftig diese Tätigkeit nicht mehr zu seinem Tätigkeitsumfang gehört. Den Mietern wäre zu erklären, wie sich das kostenmäßig auswirkt.