Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

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Neuer Vermieter duldet keinen Untermieter mehr - rechtens?

Hallo, unsere WG hat ein kleines Problem:

Wir wohnen zu viert in einer Wohnung eines Mietshauses. Eine Mitbewohnerin wird Mitte Februar für ein halbes Jahr ins Praxissemester gehen, für die Zwischenzeit haben wir uns einen Zwischemieter gesucht.

Das war bisher kein Problem für den Vermieter.

Jetzt haben wir aber die Nachricht bekommen, dass das Haus verkauft wurde und einen neuen Vermieter bekommt, der mit Zwischenmiete nicht einverstanden ist. Er würde es nur so dulden:

Für das betroffene Zimmer gibt es eine Mieterhöhung von über 50€ kalt plus seperate Warmkosten, es wird als praktisch als "eigene Wohnung" behandelt. Diese Mietkosten bleiben dann bestehen, auch wenn meine Mitbewohnerin wieder da ist.

Da meine Mitbewohnerin nach diesem halben Jahr wieder einziehen will und das viel zusätzliches Geld ist, was nur sie zahlen müsste, können wir das nicht mitmachen.

Ist das überhaupt rechtens?

Mit dem alten Vermieter und der Maklerin, die wir ja bis jetzt noch haben, war Zwischenmiete ja kein Problem und die ganze Sache war schon abgesprochen.

Es ist auch ein Problem in der Zukunft, da wir bald alle ins Praxissemester müssen und gerade dann kein Geld für eine Mieterhöhung haben.

Ich hoffe, hier kann uns jemand helfen, da das Haus in genau einer Woche den Vermieter wechselt.

LG, Apfelziege

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WohnungsBesichtigung / Wie kann Vermieter Schäden & Gefahren verschleiern und Täuschen vor WohnungsBesichtigung/ auf welche Täuschungen und Gefahren achten?

Was ist das wichtigste mit und fehlt noch in der folgenden Auflistung

Wie können Vermieter Schäden verschleiern und den Mieter arglistig Täuschen bei WohnungsBesichtigung / auf welche Täuschung und Gefahren sollte man achten ?

Welche Methoden gibt es noch ausser Schäden und Gefahren mit nicht schnell ortbar und zuordnungabaren Gerüchen zu verdecken.?

Wie es bei mir war

Habe einiges zusammen gestellt

Fragen und überprüfen von neu Vermieter

Im Mietblock, andere Wohnungen frei? Steigeleitung GULLI Geruch Wasserschaden / Rohrbruch

https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/sendung/2009/krankmachender-gestank-100.html

!!! Mietvertrag genau vor Unterschrift lesen auch wenn der Vermieter drängelt.

Möglicherweise sind Klauseln mit drin wie KündigungAusschluss für die nächsten 3 Jahre oder so besonders bei Vermietern die Mängel vertuschen mit zum Beispiel Geruch überdecken (eigene Erfahrung ! )

Oder Zeitmietvertrag.

Oder ungültige Klauseln wie Verbote für Wäsche in der Wohnung anzuhängen wegen Schimmelangst und dafür auf den mit FlederMausScheisse (am meisten Viren!) überfüllten Dachboden zum Wäsche trocknen hingewiesen ( eigene Erfahrung)

Sind Mitbewerber? Sammelbesichtigung = keine grosse Chance wenn das Einkommen nicht so hoch ist in der Großstadt

Besser Unangeküngt die Wohnung ohne Termin besichtigen besser um zu verhindern das Schäden vom Vermieter verschleiert werden

Keine Kaution vor Übergabe vorher alles überprüfen!!

Spürt man eine Veränderung auf Augen (trocken legen oder brennen auch möglicherweise erst Stunden danach) oder auf Nase brennen im Rachen unter anderem oder im Mund (trockenheit)

Funktion Verschleißteile Wasserleitung - Stromleitung - Möbel / Ausgasungen / chemisch oder anderer Geruch ( kann auch Hinweis auf Vertuschungsversuch sein von zB. Rohrschäden mit Raumspray oder andere Chemie vieleicht auch als Quelle direkt aus der Schadenstelle Ausgasungen / Wandfarbe /

Schimmelfarbe oder Billigfarbe kann man allergisch drauf sein oder andere schädliche Billig Bausubstanzen die noch verbaut sind aber schon verboten in Deutschland

Bad und Küche mit Fenster!

-Balkon wäre zum Wäsche aufhängen gut

Dusche oder Badewanne auf schimmel Kontrollieren

Besichtigung bei offenen Fenster kann auch Vertuschung von Schäden sein !!

- Raucherraum = Gesundheitsschädlich / Fenster offen bei Besichtigung ? Verschleierung oder Beseitigung von Schimmel vorher- Chlor / oder Chemie/ WC-Rohrschaden oder schimmel ?

Auffällig andere Farbbereiche obwohl gleiche Farbe ( Schimmelschaden oder SchimmelFarbe möglich - Schimmel kann immer wieder auftreten wenn es an defekte Stellen oder Baumängel liegt )

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