Darf der Vermieter vorschreiben wann die Rolläden zu öffnen sind ?

Hallo, vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen, erst mal die kurze Vorgeschichte (sorry, dass es so lang wurde) : wir sind vor 2 Monaten in unsere neue Erdgeschoss -Wohnung eingezogen und sind (wegen unserer kleinen Tochter, 6 Monate alt) leider noch nicht ganz mit dem renovieren fertig. Die Vormieterin war leider nicht sehr ordnungsliebend (um es mal freundlich auszudrücken) und hatte zwei Katzen die alle Wände markiert haben, deshalb mussten wir bis auf die Böden alle Zimmer sozusagen von Grund auf bearbeiten. Nun haben wir alles bis auf die Küche fertig, die wie das Bad und Kinderzimmer zur Straßenseite hin Fenster hat. Im Bad ist der Laden immer unten, da man uns sonst quasi beim Duschen beobachten kann, auch wenn da eine Folie dran ist und im Kinderzimmer stehen derzeit noch die ganzen Kisten, die noch nicht ausgeräumt sind (die Kleine schläft momentan sowieso noch bei uns). Weil wir uns von den Nachbarn (die sich beim Vorbeigehen immer einen schönen Überblick von unserer Küche verschafft haben) etwas beobachtet fühlten (das Haus befindet sich in einem kleinen Dorf am Ende der Straße, hier vorbei gehen die Leute immer mit den Hunden gassi) haben wir seit ca. 2 Wochen die Rolläden größtenteils unten, bis wir endlich Vorhänge dran haben. Diese wollte ich eigentlich erst aufhängen nachdem wir mit streichen fertig sind, macht für mich mehr Sinn... Nun stört sich unser Vermieter, der über uns wohnt, schon zum 2. Mal massiv daran, klingelt bei uns Sturm während ich meine Tochter am wickeln bin und meint die Nachbarn fragen schon wieder warum wir die Läden immer unten haben und ob da noch einer wohnen würde etc. Ich habe ihm zum zweiten mal freundlich erklärt dass wir uns etwas beobachtet fühlen, grade mit Kind wenn alles noch etwas chaotisch aussieht und wenn man morgens im Schlafanzug die Flasche fertig macht und die deshalb unten bleiben, wir bis Ende der Woche aber wohl fertig werden und Vorhänge anbringen. Er hat das gekonnt ignoriert und gemeint wir sollen die Läden bitte trotzdem öffnen. Er war nicht mega unfreundlich aber man hat schon gemerkt dass er sich extrem aufgeregt hat und dass er uns das schon gerne vorschreiben würde...daher meine Frage: darf er das oder ist das unsere Sache, wann wir die Rolläden öffnen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen, eine Idee wie man die Sache freundlich mit dem Vermieter klären könnte? Einerseits meint er ihm ist das eigentlich egal aber es nervt ihn dass die Nachbarn fragen. Ich muss schon sagen mich stresst das sehr, da ich mir nicht gerne in die Wohnung gaffen lasse (vorallem nicht von so neugierigen Nachbarn) und Angst habe, wenn wir die Küche am Wochenende nicht fertig bekommen dass dann wieder so eine Aktion kommt... Danke schonmal für die Antworten.

Mietrecht, Vermieter
Unterlassungsklage wegen zu lauten Nachbarn einreichen. Wie läuft das ab?

Hallo,

meine Nachbarn streiten sich oft extrem laut und meistens geht das über Stunden bis 4 Uhr morgens! Jede Woche 1-2 mal ist das der Fall. Manchmal wird auch Musik laut aufgedreht mitten in der Nacht oder Türen zu geknallt. Die Polizei hab ich schon oft gerufen und dann ist auch meistens Ruhe, aber auf Dauer ist mir das zu dumm.

Darauf angesprochen hab ich sie schon, aber es fand kaum Kommunikation von deren Seite statt. Auch hab ich ihnen vor kurzem einen Brief geschrieben und nochmal angeboten, darüber zu reden. Auch darauf keine Reaktion. Stattdessen gab es am Freitag und gestern wieder Krach.

Das ganze tue ich mir jetzt schon 3 Jahre an und langsam bin ich mit den Nerven am Ende. Oft kann ich garnicht schlafen und muss dann am nächsten Tag müde zur Arbeit.

Freunde haben mir jetzt empfohlen, eine Unterlassungsklage einzureichen. Meine Wohnung ist aber nur gemietet. Daher die Frage: Wer reicht die Klage ein? Vermieter oder ich selbst? Wie genau ist der Ablauf, also was muss ich tun? Welche Kosten kommen auf mich zu und wird es von meinem Rechtsschutz übernommen?

Danke vorab!

PS: Ich habe auch eine Liste angefertigt von den letzten Monaten, wann die Ruhestörungen stattfanden und ich habe Tonaufnahmen.

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Was wird von Mietkaution abgezogen?

Hallo =) Ich bin mir momentan sehr unsicher wie genau das mit der Kaution abläuft.. also ich wohne momentan in meiner ersten eigenen Wohnung. Da vom Vormieter einige Dinge nicht ganz in Ordung waren (zB die eine Steckdose hatte keinen Strom, Herdkabelabdeckklappe, Tapete ging im Bad langsam ab) habe ich dies auf Kosten des Vermieters machen lassen. Also ich habe ihm die Mängel gemeldet und dieser hat dann die Handwerker zu uns geschickt. Dann ist seit ein paar Tagen die Toilettenspülung kaputt und nachher kommt ein Handwerker und baut einen neuen Spülkasten ein. Werden uns die Handwerkskosten später beim Auszug von der Kaution abgezogen? Wir selber haben keinen der Mängel verursacht, die Wohnung ist nur eben schon älter und wurde bei der Übergabe lediglich weiß gestrichen. Das die Toilettenspülung nach x Jahren des gebrauchs mal kaputt geht ist ja normal (wohnen hier erst weit Juli), und der rest war wie gesagt schon beim Einzug kaputt oder unschön und haben es machen lassen also wird wenn wir umziehen die Wohnung in einem besseren zustand sein als beim Einzug! Ich habe bloß Angst das der Vermieter dann einen Teil der Kaution einbehalten will weil wir so viel reparieren lassen haben.... für den wir selbst nicht verantwortlich waren oder es normale Gebrauchsspuren sind (wie die Spülung).

Kennt sich damit jemand aus? Freue mich über Antworten.

Lg =)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter

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