Stromkasten in der Nachbarwohnung, zulässig?

Hallo zusammen.

Folgendes Problem. Wir sind vor einem Jahr in eine Wohnung gezogen in der sich der Sicherungskasten auf dem Dachboden der Nachbarwohnung befinden. Bis jetzt war das für uns ok, da meine Cousine in dieser Wohnung wohnt und ihre Wohnungstüre immer offen war. Jetzt zieht sie aus und der Vermieter möchte die Wohnung nicht mehr vermieten und schließt dann die Wohnung ab.

Wir haben ihn drauf hin gewiesen das wir Tag und Nacht uneingeschränkt zugang zum Sicherungskasten haben müssen. Dies sieht er jedoch nicht ein und meinte, wir könnten ihn dann anrufen und er macht uns dann auf.

Da gibt es aber schonmal ein Problem, er hat eine neue Nummer, diese haben wir aber nicht bekommen und es ist davon auszugehen das wir diese auch nicht bekommen. Zudem war er grundsätzlich sehr schwer zu erreichen.

Da so gut wie alle Stromleitungen ( bis auf Badezimmer) auf einer Sicherung liegen, haut es uns relativ häufig die Sicherung raus. Wir haben Aquarien die auf Strom angewiesen sind und können nicht stundenlang auf den Vermieter warten.

Im Fall eines Stromausfall würden wir dann den Schlüsseldienst anfordern und der Vermieter bekommt die Rechnung.

Jetzt ist die Frage ob wir das dann rechtlich auch so umsetzen können.

Vielleicht kann hier jemand auch einen Link bereit stellen, damit wir uns vorab besser informieren können

Danke schon mal im Voraus

Bei Unklarheiten erkläre ich es gerne

Strom, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechtliche Lage
kann der Vermieter sowas tun?

Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem: Es geht um einen Mietvertrag, den wir 2019 unterschrieben haben. Am Ende des Mietvertrages steht, dass die Wohnung Komplett renoviert übergeben wurde. Tatsächlich war dies jedoch nicht der Fall, da ich auf einer Geschäftsreise war und mein Vater die deutsche Sprache nicht beherrscht. Er hat den Vertrag unterschrieben. Am Ende der Mietzeit soll die Wohnung renoviert zurückgegeben werden, inklusive Streichen und freier Laminatboden. Wir haben diese Renovierungsarbeiten tatsächlich durchgeführt. Zu Beginn wurde kein Übergabeprotokoll erstellt. Heute wollten wir die Wohnung zurückgeben und der Vermieter verlangt, dass wir die verrostete Heizung im Bad austauschen und einige ältere Schränke, die wir entweder entsorgen oder weiterbenutzen durften, erneuern. Außerdem sollen wir den Schimmel beseitigen, der nicht unsere Schuld ist, da ein Rohr hinter der Wand geplatzt ist. Wir haben den Vermieter mehrmals per WhatsApp auf den Schimmel im gesamten Wohnbereich aufmerksam gemacht, nicht nur an den Stellen, die wir bei Einzug gesehen haben. Wir haben ein Video von der Wohnung, das beweist, dass wir die Wohnung unrenoviert übernommen haben. Beim Auszug haben wir das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben, da wir mit den dort vermerkten Punkten nicht einverstanden waren.

Jetzt stellt sich die Frage: Was würdet ihr an unserer Stelle tun und würdet ihr das Ganze vor Gericht klären, wenn keine Lösung gefunden wird?

Ich muss auch erwähnen, dass die Wohnung sehr alt ist und das Haus von außen in einem katastrophalen Zustand ist. Es gibt nicht einmal einen einzigen Feuermelder darin. Wir haben auch monatlich 450 € für Heizkosten bezahlt und haben jetzt eine Rechnung erhalten. Die Berechnung der 450 € ist lächerlich, da die Heizkosten auf die Anzahl der Personen im gesamten Mehrfamilienhaus umgelegt wurden.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und Unterstützung.

Kündigung, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung, Mietvertrag, Auszug, Nebenkostenabrechnung, Vermieterrecht, WG
Mieter zahlt die Miete nicht regelmäßig?

Guten Abend zusammen,

Ich war übers Wochenende bei einem befreundeten Paar, die beiden haben mir ihr Leid geklagt, weil sie Probleme mit ihrem Mieter haben und da habe ich gedacht ,ich wende mich mal an euch, weil mir in der Community schon öfter geholfen wurde.

Es verhält sich so, die beiden haben auf dem Grundstück des Elternhauses gebaut, und haben eine Souterrainwohnung, die auf dem gleichen Grundstück liegt an einen jungen Mann (25 oder 26) vermietet. Der Mietvertrag beläuft sich auf ein Jahr, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er ist zum 15. Dezember letzten Jahres eingezogen, 14 Tage mietfrei, zum renovieren.

Der Mietvertrag läuft vom 1.Januar bis zum 31.12 diesen Jahres. Von Anfang an gab es Probleme mit den Mietzahlungen. Die erste Miete hat er bar bezahlt, weil es angeblich mit dem Dauerauftrag nicht funktioniert hat. Die zweite hat er nicht bezahlt, die letzten beiden wieder bar aber einige Tage verspätet,und jetzt hat er gesagt er hat kein Geld und kann erst am 15.5 bezahlen.

Meine Bekannte hat ihm heute gesagt, dass er am 15. bezahlen soll und dann raus soll zum 30.05. da hat er gesagt nö ich geh nicht, mein Vertrag läuft bis 31.12 ihr bekommt mich eh nicht raus.

Was haben die beiden für Möglichkeiten?

Anwalt wollen sie nicht unbedingt nehmen, wenn es sich vermeiden lässt, weil der Hausbau sehr viel Geld und auch Kraft gekostet hat und die beiden auch keine Lust haben auf einen langwierigen Rechtsstreit. Rechtsschutzversicherung haben sie aber die deckt wohl kein Mietrecht ab.

Ich danke euch schon mal

einen schönen Restsonntag noch

Lg

Carmen

Kündigung, Mieter, Vermieter, Mietvertrag, fristlose Kündigung, Mietzahlung
Sind unten beschriebene Kosten zulässig?

Hallo zusammen,

ich bin Januar 2023 aus meiner vorherigen Wohnung frühzeitig ausgezogen. Die Dame, die für das Gebäude als 'Hausmeisterin' zuständig war, habe ich meinen geplanten Auszug frühzeitig mitgeteilt. Darauf meinte sie, dass sie bereits jemanden hätte, der Interesse an der Wohnung hat. Der Herr hat sich die Wohnung angeschaut und wollte diese auch gerne haben. Der Vermieter hat den potenziellen Nachmieter akzeptiert und alles weitere in die Wege geleitet. Das hat auch alles geklappt und wir sind im guten auseinander gegangen. Er meinte noch, dass er einen Teil der Kaution für eventuelle Nachzahlungen einbehält, was ich auch nachvollziehen konnte.

Vor 2 Tagen habe ich eine Abrechnung meines vorherigen Vermieters bekommen, in der einige Kostenstellen aufgelistet wurden, von denen ich nicht weiß, ob diese zulässig sind.

1. 15€ für das Kautionsbuch. Darüber stand nichts im Mietvertrag.

2. 20€ Verwaltungskosten für den frühzeitigen Auszug. Dies war so im Mietvertrag vereinbart, wäre für mich also in Ordnung.

3. 40€, da ich keinen Nachmieter gestellt habe, da die Hausmeisterin bereits jemanden hatte. Stand so auch nicht um Mietvertrag.

Außerdem stelle ich mir die Frage, ob der Vermieter die Kaution auf ein Kautionskonto angelegt hat, so wie es im Mietvertrag vereinbart war und was aus den Zinsen geworden ist. Das sind zwar keine Summen, aber interessieren würde es mich trotzdem.

75€ mag für einige nichts zu sein, aber für mich ist das aktuell viel Geld und ich würde gerne wissen, ob ich diese Kosten umgehen kann.

Freue mich über nette und konstruktive Antworten :)

LG

Kündigung, Mietwohnung, Kaution, Vermieter

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