Hallo zusammen,

ich habe letztens in einem Mietvertrage gelesen, dass die Katzenhaltung die Gestattung des Vermieters benötigt. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob der Vermieter denn die Katzenhaltung verbieten kann, wenn ich ihn frage.

Ich habe öfters schon gelesen, dass Vermieter die Katzenhaltung nur mit "Beweisen" verbieten kann. Zum Beispiel, dass die Katze die anderen Mieter stört, wenn sie immer nur miaut. Oder dass die Katze die Türen zerkratzt und der Vermieter Beweise dafür hat. Nur mit der Aussage "Die Katze kann die Türen verkratzen oder die anderen Mieter stören" kann der Vermieter wohl nichts verbieten.

Heißt das dann nicht, dass der Vermieter, bevor die Katze überhaupt da war, gar nichts verbieten darf sondern ja sagen muss und ausschließlich im Nachgang ein Verbot aussprechen darf? Ich habe hier schon viel gelesen aber bin mir nicht ganz sicher.

Kennt sich hier jemand aus? Kann der Vermieter nein sagen, wenn ich ihn erstmal nur frage?

Danke