Hallo Zusammen,

ich habe eine Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz in einem Mehrfamilienhaus vor 8 Jahren von meinen Eltern gekauft, das Gebäude ist aus dem Jahr 1985. Die Mieter haben kein Auto, vor ca. 1 Jahr habe ich erstmals erfahren, dass der Stellplatz zum Parken eines Autos zu eng ist, das sieht man nicht mit dem Auge. Der Stellplatz grenzt an der einen Seite an einem Lüftungsraum der zur Hausgemeinschaft gehört, die Einfahrt ist dadurch nur ca. 2.10m breit. Dieser Umstand wird weder von der Hausverwaltung noch von einem Sachverständigen bezweifelt, eine Breite von ca. 2.40m - 2.50m sieht der Sachverständige als Minimum an, damit der Stellplatz auch als solcher genutzt werden kann, hier sind sich alle Beteiligten einig. Der Bauträger hat auch nach damaligen gängigen Stellplatzgrößen diesen Parkplatz zu eng gebaut, mein Parkplatz ist um ca. 20cm enger als alle anderen gebaut, Baufehler. Der Bauträger ist natürlich nach 30Jahren nicht mehr zu belangen.

Die Wand des angrenzenden Lüftungsraum könnte man aber glücklicherweise soweit versetzten ohne dessen Funktion zu beeinträchtigen, so das man auf die erforderlichen 2.50m Breite kommt. Die Kosten dafür belaufen sich je nach Ausführung auf ca. 6.000€ - 10.000€. Somit ist der Aufwand Verhältnismäßig, da ich ansonsten z.B. bei einem Wohnungsverkauf den Stellplatz nicht als solchen verkaufen könnte und bei der Wohnungsgröße von 85qm zusätzlich eine Wertminderung der Wohnung in Kaufnehmen muss, somit schätze ich den Verlust auf insgesamt ca. 20.000€.

Ich bin der Meinung ich die Kosten auf die Hausgemeinschaft umlegen.

Ich sehe es so, dass es sich um ein Baufehler handelt der beseitigt werden muss. Der Lüftungsraum ist durch einen Planungsfehler um 30cm zu groß geworden. Für mich stellt sich der Sachverhalt ähnlich wie folgender dar. Wenn über meinen Stellplatz z.B. eine Wasserleitung laufen würde und ohne mein Verschulden genau über meinen Stellplatz nach 30Jahren defekt geht, würde sicherlich auch keiner auf die Idee kommen und sagen, was für ein Glück ist das genau über seinen Stellplatz passiert ist, jetzt muss der die Kosten der Sanierung tragen und nicht ich. Auch sind in dem Beispiel natürlich auch nicht die anderen Eigentümer für den defekt verantwortlich aber der Sinn einer Hausgemeinschaft ist es ja genau für solche Fälle da zu sein damit die Kosten eines Schaden gemeinschaftlich behoben werden.

Ich möchte also nichts anderes als in dem obigen Beispiel, dass der Schaden welcher der Lüftungsraum der allen geöhrt zurück gebaut wird damit der Schaden behoben wird, natürlich so kostengünstig wie nur möglich. Liege ich da falsch?