Muss ich dem Vermieter Türe öffnen, darf ich Klingel abstellen?

Hallo zusammen,

mein Vermieter klingelt bei mir ständig wegen allem möglichen - unangekündigt wohlgemerkt! Immer!

Einmal weil er "jetzt" das Wasser abstellt, weil er "jetzt" irgendwas an seiner Waschmaschine austauschen will und sein Bekannter, der das macht, nur "jetzt" Zeit hat.
Oder weil er "jetzt" mal die Fenster ansehen will, ob sie noch in Ordnung sind.
Oder weil der Maler "morgen um 7 Uhr" kommt um die Fenster von außen zu streichen.

Mir ist klar, dass er sich vorankündigen muss, es sei denn, es wäre ein Notfall (Feuer, Wasserrohrbruch etc.); auch ist mir klar, dass er seine "Vorhaben" und Anfragen "bündeln" muss und nicht wegen jedem Pieps kommen dürfe.

Ich habe ihm schon zigmal gesagt, bitte paar Tage vorher anrufen und Termin mit mir abstimmen. Macht er nicht, weil sich mal rausgestellt hat, er ruft immer anonym an und anonyme Anrufe sind bei mir in der Telefonanlage geblockt. Sie haben noch eine alten analogen Anschluss. Hab ihnen erklärt: ein Anruf bei der Telekom, Rufnummernübermittelung freischalten, kostet nichts, fertig. Nein, wollen sie nicht. Gut, kann ich nicht helfen, ihre Sache. Aber ich ent-blocke bei mir deswegen nicht anonyme Anrufe.

Also klingelt er wie eben erwähnt. Zu allen möglichen (Un)zeiten, wenn er eben wahrnimmt, dass ich zuhause bin. Aber ich will nicht unangekündigten Besuchern die Tür aufmachen, muss mich auch nicht rechtfertigen, ob ich gerade auf dem Klo sitze oder schlafe oder einfach meine Ruhe haben will.

Also habe ich meine Klingel oben (!) an der Wohnungstüre abgestellt, die unten am Haus geht nicht abzustellen, brauchts auch nicht, da habe ich Sprechanlage. Oben würde ich auch gar nicht sehen können, mangels Türspion, wer draußen ist. Also mache ich da NIE auf.

Hab ich ihm alles schon so oft gesagt gehabt. Interessiert ihn offenbar nicht. Er klingelt weiter, mal oben (wo ich es nicht merke, da klopft er dann), mal unten, und beschwert sich dann, dass ich ja "nie erreichbar" wäre.

Ich: doch, immer, per Telefon.
Wer anruft, landet bei mir in der Rückrufliste, die ich dann, wenn ich wieder Zeit habe oder daheim bin, abtelefoniere. Wer da nicht drauf ist, den kann ich dann natürlich auch nicht anrufen.

So, meine zwei Fragen:

a) muss ich ihm die Tür aufmachen, nur weil er klingelt (unangekündigt und ohne erkennbares Feuer oder Wasserrohrbruch, nein, Musik höre ich nie, Lautstärke fällt bei mir aus) oder kann ich ihn einfach immer nur aufs Telefon verweisen - nicht mein Problem, wenn er anonym anruft?

b) Darf ich meine Klingel oben an der Wohnungstüre einfach abstellen? Es gibt ja unten am Haus eine mit Sprechanlage.

Mietrecht, Vermieter, Ruhestörung

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