Hallo,
ich habe vor ein paar Monaten ein Gebäude geerbt, das gewerblich genutzt wurde und noch wird. Leider bin ich in dieser Thematik noch nicht wirklich fit drin.
Vor über einem Monat hatte ich einen Interessenten vor Ort, der ein Büro zum August anmieten wollte, da er aber die Firma anmeldet und auf die Adresse, bräuchte er zumindest schon mal den Briefkasten und wollte dafür auch einen Monat zahlen.
Da ich damals noch naiv war, ging das OK für mich und habe den Briefkasten etikettiert. Das Geld für den Briefkasten habe ich nie bekommen, es kam aber so einiges an Post.
Nun will der Mieter für Mitte August anmieten und die Post haben. Habe ihm gesagt, dass er die Post erst bekommt, wenn er den Mietvertrag zum 13.08. unterschrieben hat, Kaution gezahlt hat sowie die anteilige Miete.
Dieser meinte, das wird er nachholen, bis zum 15.8., aber sich rechtliche Schritte vorbehält, wenn Probleme entstanden sind oder entstehen werden durch meine Verhinderung der Aushändigung der Post, da es sein Eigentum sei.
Ich bin schon am überlegen, dass Objekt zu verkaufen, da mir die Erfahrung wirklich komplett fehlt. Hoffe ihr könnt mir zumindest bei diesem Punkt einen Ratschlag geben, ob der "zukünftige" Mieter gegen mich rechtliche Schritte einleiten kann.