Welche Chancen habe ich vor Gericht?

Hallo,

vor ca 2 Monaten wurde ich beim Falschparken von einem Ordnungsamt Mitarbeitern aufgenommen. (Ich bin Paketzusteller)

Ich befand mich in der Ladefläche meines Fahrzeuges als der Beamte Fotos von mir und dem Fahrzeug Fotos machte. Auf meine bitte erst aussteigen zu dürfen, antwortete der Beamte mit „ich mache so viele Fotos deiner fresse wie ich das will“ auf die Frage wie er es fände, wenn ich ihn filmen oder fotografieren würde, antwortete er mit „mach doch“

als ich mein Handy holte und anfing den Beamten zu filmen, schlug dieser mir das Handy aus der Hand (Beweis Video vorhanden)

schubste mich gegen mein Fahrzeug und versuchte mich zu schlagen. Dem Schlag konnte ich ausweichen und verteidigte mich reflexartig mit einem Gegenschlag. Der Beamte ging zu Boden und ich kugelte mir die Schulter aus.

ende vom Lied, zeugen haben alles beobachtet und ausgesagt, Video wurde angesehen. Anzeige wegen tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten gegen mich wurde eingestellt.

meine Frage: kann ich irgendwas gegen das Verhalten des Beamten tun? Laut Polizei kann ich das Handy wegschlagen nicht anzeigen da das Handy nicht beschäftigt wurde. Beim schubsen oder sonst was wurde ich nicht verletzt. Kann ich gar nichts tun und kommt er einfach so damit durch? Beschwerde beim zuständigen Ordnungsamt hab ich bereits gemacht und das läuft erstmal.. aber es kann doch nicht sein das ich nichts anderes machen kann??

Könnt ihr mir Tipps geben ob es sich lohnt damit zum Anwalt zu gehen?

dadurch war meine Schulter ausgekugelt, ich hab meinen Job verloren und war wochenlang krankgeschrieben.

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Kennzeichenmissbrauch?

Hallo,

der Gesetzestext für §22 StVG ist ja ziemlich eindeutig. Mir erschließt sich nur die Nummer 2 im ersten Absatz nicht, bzw. fällt mir kein Beispiel ein, bei dem Nummer 2 zutrifft und nicht hinter der Urkundenfälschung (§267 StGB) zurücktritt.

Hier nochmal der Gesetzestext:

§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html

Vielleicht kann mir ja einer ein Beispiel nennen!

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