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MichaelLvG  12.09.2024, 00:33

Was belegen denn diese Chatverläufe? Worum gehts?

Hihi222333 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 00:34

Können wir privat schreiben ?

2 Antworten

Immer daran denken, der Beschuldigte darf lügen, das ist nicht verboten. Die Aufgabe der Polizei/Justiz ist es, mit den vorliegenden Beweismitteln die Straftat nachzuweisen. Dazu gehört neben deiner Aussage als vermutlich Geschädigter auch die von dir vorgelegten Nachweise, darunter Chatverläufe.

Das Gericht ist durchaus in der Lage das zu beurteilen. Und ja, auch Chat-Verläufe können Beweismittel sein.

Und Du hast bei der Anzeige nicht die Chatverläufe als Beweismittel vorgelegt? Seltsame Anzeige.