Gilt ein lebenslanges Hausverbot auch, wenn der Supermarkt neu gebaut wurde?
Hallo,
mir wurde Ende Dezember 2022 ein lebenslanges Hausverbot in einem Supermarkt ausgesprochen. Die zusätzlichen Geldstrafen wurden meinerseits anstandslos beglichen.
Nun ist folgender Fall eingetreten: Jenes "alte" Objekt, für welches ich das lebenslange Hausverbot erteilt bekommen habe, existiert per se nicht mehr und wird zeitnah dem Erdboden gleich gemacht, da auf dem gleichen Grundstück, hinter dem "alten" Objekt ein neuer Supermarkt der gleichen Kette gebaut und kürzliche eröffnet wurde.
Die Anschrift des neuen Objekts ist die gleiche, wie von dem Alten. Außer das sich die Firmierung etwas geändert hat. Auch ist der Inhaber/Betreiber der Gleiche geblieben.
Nun meine Frage: Gilt das lebenslange Hausverbot auch für das neu gebaute Objekt bzw. den neu gebauten Supermarkt?
Sofern dazu Rechtsquellen existieren, wäre ich dankbar wenn auf diese mit verweisen könntet.
Vielen Dank!
9 Antworten
Es könnte die Nachfrage gestellt werden. Oft gelten Hausverbote Konzernweit und nicht nur in der Filiale ums Eck.
Da jedoch auch die Anschrift deckungsgleich ist, bestehen die Zweifel, dass sich nicht alleine eine kleine Änderung der Fimierung ausreicht um das Hausverbot untergehen zu lassen.
Streng genommen wäre zu Prüfen, ob es sich dabei um den Rechtsnachfolger handelt. Wenn dem so sei, besteht es unkritisch fort.
Das Hausrecht steht nur dem rechtmäßigen Besitzer zu. Der Geschäftsführer kann es nur als ermächtigte Person aussprechen. Wenn nun eine andere Unternehmung das Geschäft betreibt und es KEIN Rechtsnachfolger ist, dürfte das Hausverbot untergegangen sein. Ein zukünftiges Hausverbot kann eben nicht ausgesprochen werden und wenn der neue Betreiber zum Zeitpunkt der Erteilung noch nicht Besitzer und bekannt war, kann folglich auch kein Hausverbot auch für diesen ergangen sein!
Wäre ich der Geschäftsführer (und in meinem Fall gab es einen solchen Filialneubau), wäre es noch gültig, ja.
lg up
Gilt das lebenslange Hausverbot auch für das neu gebaute Objekt bzw. den neu gebauten Supermarkt?
Grundsätzlich Ja.
Die entscheidende Frage ist doch, ob der neue Supermarkt Rechtsnachfolger des alten Supermarktes ist. Das kann am besten der Betreiber beantworten.
Wenn ich mich an den Betreiber wende, kann ich auch gleich um Aufhebung des Hausverbots bitten.
Ja, wenn du in einem Supermarkt, z. B. Lidl Hausverbot bekommst, dann gilt das für alle Filialen. Auch wenn ich nicht weiß, wie die das feststellen wollen.
Auch wenn ich nicht weiß, wie die das feststellen wollen.
Eine Eingangskontrolle mit Liste wird nicht durchgeführt, wäre wohl auch unzulässig. Sollte zufällig ein Mitarbeiter den Kunden als unerwünscht wiedererkennen oder sich ein weiterer Vorfall ereignen werden die Listen durchaus gegengeprüft.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich frage mich, wie MA, die jeden Monat tausende von Gesichtern sehen, sie gerade an meines erinnern. Ich habe seit knapp 2 Jahren diese Filiale nicht mehr betreten.
Das lebenslange Hausverbot wurde mir nur für diese eine Filiale ausgesprochen. Wie ist die Aussage bzgl. der Prüfung des Rechtsnachfolgers gemeint?
Da es der gleiche Betreiber/Geschäftsführer/Inhaber geblieben ist, gehe ich davon aus, dass es dahingehend keinen Rechtsnachfolger gibt.
LG