Gilt ein lebenslanges Hausverbot auch, wenn der Supermarkt neu gebaut wurde?

9 Antworten

Es könnte die Nachfrage gestellt werden. Oft gelten Hausverbote Konzernweit und nicht nur in der Filiale ums Eck.

Da jedoch auch die Anschrift deckungsgleich ist, bestehen die Zweifel, dass sich nicht alleine eine kleine Änderung der Fimierung ausreicht um das Hausverbot untergehen zu lassen.

Streng genommen wäre zu Prüfen, ob es sich dabei um den Rechtsnachfolger handelt. Wenn dem so sei, besteht es unkritisch fort.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Sonnenkind554 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 16:27

Vielen Dank für die Antwort.

Ich frage mich, wie MA, die jeden Monat tausende von Gesichtern sehen, sie gerade an meines erinnern. Ich habe seit knapp 2 Jahren diese Filiale nicht mehr betreten.

Das lebenslange Hausverbot wurde mir nur für diese eine Filiale ausgesprochen. Wie ist die Aussage bzgl. der Prüfung des Rechtsnachfolgers gemeint?

Da es der gleiche Betreiber/Geschäftsführer/Inhaber geblieben ist, gehe ich davon aus, dass es dahingehend keinen Rechtsnachfolger gibt.

LG

GS2000  12.09.2024, 17:41
@Sonnenkind554

Das Hausrecht steht nur dem rechtmäßigen Besitzer zu. Der Geschäftsführer kann es nur als ermächtigte Person aussprechen. Wenn nun eine andere Unternehmung das Geschäft betreibt und es KEIN Rechtsnachfolger ist, dürfte das Hausverbot untergegangen sein. Ein zukünftiges Hausverbot kann eben nicht ausgesprochen werden und wenn der neue Betreiber zum Zeitpunkt der Erteilung noch nicht Besitzer und bekannt war, kann folglich auch kein Hausverbot auch für diesen ergangen sein!

Wäre ich der Geschäftsführer (und in meinem Fall gab es einen solchen Filialneubau), wäre es noch gültig, ja.

lg up

Gilt das lebenslange Hausverbot auch für das neu gebaute Objekt bzw. den neu gebauten Supermarkt?

Grundsätzlich Ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Die entscheidende Frage ist doch, ob der neue Supermarkt Rechtsnachfolger des alten Supermarktes ist. Das kann am besten der Betreiber beantworten.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Sonnenkind554 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 18:48

Wenn ich mich an den Betreiber wende, kann ich auch gleich um Aufhebung des Hausverbots bitten.

Ja, wenn du in einem Supermarkt, z. B. Lidl Hausverbot bekommst, dann gilt das für alle Filialen. Auch wenn ich nicht weiß, wie die das feststellen wollen.


GS2000  12.09.2024, 16:17
Auch wenn ich nicht weiß, wie die das feststellen wollen.

Eine Eingangskontrolle mit Liste wird nicht durchgeführt, wäre wohl auch unzulässig. Sollte zufällig ein Mitarbeiter den Kunden als unerwünscht wiedererkennen oder sich ein weiterer Vorfall ereignen werden die Listen durchaus gegengeprüft.