Hallo,

mir wurde Ende Dezember 2022 ein lebenslanges Hausverbot in einem Supermarkt ausgesprochen. Die zusätzlichen Geldstrafen wurden meinerseits anstandslos beglichen.

Nun ist folgender Fall eingetreten: Jenes "alte" Objekt, für welches ich das lebenslange Hausverbot erteilt bekommen habe, existiert per se nicht mehr und wird zeitnah dem Erdboden gleich gemacht, da auf dem gleichen Grundstück, hinter dem "alten" Objekt ein neuer Supermarkt der gleichen Kette gebaut und kürzliche eröffnet wurde.

Die Anschrift des neuen Objekts ist die gleiche, wie von dem Alten. Außer das sich die Firmierung etwas geändert hat. Auch ist der Inhaber/Betreiber der Gleiche geblieben.

Nun meine Frage: Gilt das lebenslange Hausverbot auch für das neu gebaute Objekt bzw. den neu gebauten Supermarkt?

Sofern dazu Rechtsquellen existieren, wäre ich dankbar wenn auf diese mit verweisen könntet.

Vielen Dank!