Erweitertes Führungszeugnis Belegart NE?

1 Antwort

Belegnart NE ist der Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke nach § 30a BZRG.

Von einem regulären Führungszeugnis unterscheidet sich das "erweiterte Führungszeugnis" hinsichtlich seines Inhalts. Im Interesse der Resozialisierung des Verurteilten bestimmt § 32 Abs. 2 BZRG, dass in den dort aufgeführten Fällen im Register eingetragene Entscheidungen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Ausgenommen von dieser Privilegierung sind generell Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat. Verurteilungen wegen weiterer Sexualdelikte oder nach den für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenfalls besonders relevanten Straftatbeständen sind bei Vorliegen einer der Ausnahmen des § 32 Abs. 2 Nr. 3 bis 9 BZRG dagegen nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, es sei denn, es wird ein "erweitertes Führungszeugnis" beantragt. In diesem Fall sind Verurteilungen wegen der genannten Straftatbestände ungeachtet der Ausnahmeregelungen des § 32 Abs. 2 BZRG aufzuführen.

Wenn Sie das erweiterte Führungszeugnis beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung, in der die Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen zu dessen Erteilung vorliegen.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fragen/Fragen_node.html?cms_docId=98488#AnkerDokument98504


Damager129184 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 15:10

Natürlich habe ich keine Sexuelle Sachen gemacht etc. Ich habe mal gegen das Post und Fernmeldegeheimnis verstoßen und würde zu 80 TS verurteilt. Also das steht dann nicht drinne?

Eckengucker  12.09.2024, 15:12
@Damager129184

wohl nicht, wenn es davor keine Verurteilungen gab, die eingetragen und noch nicht der Verjährungsfrist unterliegen.