Wieso steht eine kleine Geldstrafe im erweiterten Führungszeugnis?

2 Antworten

in das erweiterte Führungszeugnis werden auch Strafen unter 90 Tagessätzen aufgenommen, aber nur wenn eine Verurteilung wegen eines Sexualdeliktes nach den §§ 174-180 und 182 StGB erfolgt ist. Bei 20 Tagessätzen kann ich mir das nur schwer vorstellen, da die Strafrahmen regelmäßig höher sind.

Andere Strafen unter 90 TS kommen dann auch nicht in das erw. FZ.

Im übrigen würde mich interessieren woher Du das erweiterte Führungszeugnis bekommen hast. Wenn Du ein erweitertes Führungszeugnis beantragst, dann muss die Stelle, die es vor Dir will bestätigen, dass sie zum Empfang eines erw. FZ berechtigt ist.

Das erw. FZ wird dann direkt an diese Stelle übersandt und nicht an die Person die es betrifft.


Emmaciai 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 14:54

Wieso steht es denn bei mir drin ? Es ist ja deutlich unter 90 Tagessätzen und ich hatte vorher noch nie eine Verurteilung schon garnicht wegen Kindesmissbrauch oder ähnlichem

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Bergfex49  13.09.2024, 16:10
@Emmaciai

weiss ich nicht, wenn Du magst, kannst Du es mir ja per PN schreiben

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Es geht nicht um die Geldhöhe sondern um die Anzahl der Tagessätze. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen oder der Schätzung.

Bei Strafen ab 90 Tagessätzen geltest du als vorbestraft.
Da würde ich mir bei 20 Tagessätzen eher weniger Gedanken machen.
Wichtiger als das sie drin stehen ist auch eher der Grund wofür du diese bekommen hast.
20 Tagessätze für schwere Kindesmisshandlung wird es wohl nicht geben, aber es wäre eben etwas anderes als einen Strafbefehl weil man mal bei Rot über eine Ampel gefahren ist und es eben einen Verkehrsunfall gab (Bekannter von mich).

Du kannst dir natürlich auch anwaltlichen Beistand holen um zu prüfen ob der Eintrag berechtigt aufgeführt wurde und wie lange dieser Antrag drin stehen wird bis er getilgt wird (wenn er getilgt wird). Dauert halt und kostet wohl.