Wäre sowas heute noch zulässig?

5 Antworten

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Das nennt man "Einklassenschulen" oder "Zwergenschulen".
Diese Unterrichtsform war hauptsächlich im ländlichen Raum zu finden.

In Deutschland ist das nicht mehr üblich, laut Schulgesetze auch nicht zulässig, aber es gibt noch einige Ausnahmen, wie ich gelesen habe.

https://www.schulentwicklung.nrw.de/q/individuelle-foerderung/glossar/jahrgangsuebergreifendes-lernen.html#:~:text=Jahrgangs%C3%BCbergreifender%20Unterricht%20bedeutet%20die%20Aufhebung,beim%20Lernen%20nicht%20mehr%20eine

Schulrecht ist Landesrecht, hinzukommen noch Privatschulen.

Verboten ist es eher nicht, das Konzept muss vom zuständigen Ministerium anerkannten werden, damit die erworbenen Abschlüsse auch verwenden werden können.

Meine Meinung, kein Wissen. Fakten -.musst du selbst recherchieren.

Das ist nicht illegal. "Pädgogisch sinnvoll" steht auf einem anderen Blatt.

In anderen Ländern vielleicht noch vereinzelt in Deutschland definitiv nicht.

Wie so vieles in der Pädagogik ist auch dies "Altmodische" plötzlich wieder "innovativ": Jahrgangsübergreifendes gemeinsmes Lernen"