Kann ich einen Bußgeld bekommen (Schule)?


01.06.2024, 06:53

Rheinland-Pfalz

5 Antworten

Mit 18 unterliegst du nicht mehr der Schulpflicht.

Versuche trotzdem, einen Abschluss zu bekommen


opseccc 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 07:06

wieso steht dann etwas mit dass ich erst mit der Vollendung des Schuljahres wo ich 18 geworden bin nicht mehr schulpflichtig bin?

DaKaBo  01.06.2024, 07:32
@opseccc

Wenn du 18 bist, hast du das 18. Lebensjahr vollendet.

Schule ist zu was gut, da lernt man Leseverstehen.

Nein, da es mit 18 keine Schulpflicht mehr gibt. Auch wenn ich dir eher ans Herz legen würde sie zu beenden, da dich das sonst im weiteren Leben stark behindert.


opseccc 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 07:06

wieso steht dann etwas mit dass ich erst mit der Vollendung des Schuljahres wo ich 18 geworden bin nicht mehr schulpflichtig bin?

Zweimal nein da du einmal die Schulpflicht mit Minimum 9 Jahren abgeleistet hast und zweitens du volljährig bist!

Das bedeutet natürlich auch im Umkehrschluss, wenn du genug unentschuldigte Fehlstunden hast, das du die 9 Jahre nicht voll bekommst. Je nach Schwere nicht doch noch Stress bekommen könntest!


opseccc 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 07:05

wieso steht dann etwas mit dass ich erst mit der Vollendung des Schuljahres wo ich 18 geworden bin nicht mehr schulpflichtig bin?

gordiorbi  01.06.2024, 07:13
@opseccc

Als Schulpflicht bezeichnet man die gesetzliche Verpflichtung für Kinder, ab einem bestimmten Alter, für Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter, eine Schule zu besuchen. Dies muss im Fall der Minderjährigkeit der Schulpflichtigen durch die Erziehungsberechtigten umgesetzt werden.

Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres, in Rheinland-Pfalz zwölf Jahre.

Quelle:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

Die Vollendung ist etwas unklar ausgedrückt, aber die Vollendung hast du mit den Tag deines 18. Geburtstag erreicht!

opseccc 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 07:14
@gordiorbi

Fazit für mich als Rheinland-Pfälzer?

Sofern du Schulpflichtig bist, und unentschuldigt fehlst, wird man dich wohl suchen, und du wirst dann entsprechend mit Geld bestraft.


opseccc 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 06:57

Beantwortet nicht meine Frage.

In vielen Bundesländern bist du mit 18 tatsächlich noch schulpflichtig, bis das aktuelle Schuljahr endet.

Wenn du von zuhause weiter weg bist, muss dich eine andere Schule aufnehmen, dort wo dein gewöhnlicher Lebensmittelpunkt ist.

An vielen Berufskollegs gibt es auch entsprechende Pflichtklassen. Besser als eine Pflichtklassen wäre aber ein Bildungsgang die auf den Schulabschluss hinarbeitet, den du an der anderen Schule hättest erwerben können.


opseccc 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 07:42

Kann ich aber noch einen Bußgeld bekommen? Ich habe gehört dass man nach dem 18. Geburtstag nicht mehr aufgrund der Schulpflicht vollstreckt werden kann und bin Obdachlos leider geht es nicht .

WhatzUpGaming  01.06.2024, 07:49
@opseccc

Kannst du nicht zu anderen Verwandten / bekannten / Freunden ziehen, bis du dich organisiert hast?

NewBegin2018  01.06.2024, 07:53
@opseccc

Ein Bußgeld kann es geben, wenn du dich nicht aktiv um die Einhaltung der Schulpflicht kümmerst.

Es gibt auch Beratungsstellen für Obdachlose und Notunterkünfte. Auch das Jugendamt kann dich mit 18 noch unterstützen, da du noch heranwachsend bist. Ich würde mir aufjedenfall Unterstützung suchen.

opseccc 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 07:56
@NewBegin2018

Aber ich las darüber:

Ab Erreichen der Volljährigkeit ist die Schulpflicht nicht mehr vollsteckbar selbst wenn sie nach dem Länderrecht einiger Bundesländer noch besteht, sämtliche Zwangsmaßnahmen zum Schulbesuch wären ein Eingriff in die persönliche Freiheit und somit verfassungswidrig.

Mehr als dich zum Schulbesuch auffordern ist rechtlich nicht möglich allerdings kann die Schule deinen Platz freigeben wenn du nicht erscheinst und muss dir auch keine neuen anbieten wenn du es dir anders überlegst.

Solche Situationen gibt es übrigens nicht nur bei der Schulpflicht Hessen sieht z.b. immernoch die Todesstrafe vor Bundesgesetze verhindern jedoch dass dieses Gesetz angewandt werden kann.