Rückgaberecht/ Umtauschrecht bei Möbeln

Hallo.

Ich habe mir letzte Woche neue Stühle gekauft. Als ich zu Hause war und den Karton aufpackte, entdeckte ich ein kaputtes Teil.

Ich rief beim Möbelmarkt an, ob ich dies umtauschen könnte. Der junge Mann am Telefon bat mich darum alle Stühle auszupacken, um zu sehen ob noch mehr kaputt ist. Es war nur das eine, was mir der Möbelmarkt auch ohne Probleme umtauschte.

Nun wollte ich die Stühle komplett aufbauen, bemerkte jedoch beim Aufbau des ersten Stuhls, dass das Material sehr minderwertig ist und so nie und nimmer lange bei mir halten würde.

Daher möchte ich die Stühle gern zurückgeben bzw umtauschen. Nun habe ich ja aber das Problem, dass schon alles ausgepackt wurde, um zu sehen ob noch was kaputt war oder nicht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht allerdings, dass nur 'ohne wenn und aber' umgetauscht wird, wenn die Ware unbeschädigt und in der Originalverpackung ist. Die Stühle hatte ich nach dem kontrollieren wieder alle in die Originalverpackung (eine dünne Folie) gehüllt und vorsorglich wieder zugeklebt...

Weiß jemand ob ich die Stühle nun zurückgeben kann oder nicht? Natürlich kann ich morgen auch bei dem Möbelmarkt anrufen, was ich auch tun werde, hätte allerdings jetzt schon mal eine ungefähre Ahnung wie gut die Chancen stehen, dass das ganze Geld jetzt nicht mehr oder weniger zum Fenster rausgeschmissen wurde...

Danke im Voraus

Rückgaberecht, Umtausch
Kann ich Auto bei Privatkauf zurückgeben?

Hallo,

ich habe vor 2 Tagen ein Auto für 1500 € gekauft, welches beim fahren leichte geräusche macht. Diese Geräusche, sagte der Privatverkäufer, seien wahrscheinlich von einem defekten Radlager, das nur maximal 100€ in der Reparatur kosten würde.

Sehr naiv und überzeug vom guten Angebot habe ich das Auto dann gekauft und bin gestern in die Werkstatt gefahren. Dort wurde mir leider gesagt, dass das Getriebe an den Geräuschen schuld ist und auf jeden fall in nächster Zeit überholt oder neu gemacht werden müsste. Die kosten betragen ca 1000-1500 €. Der Rat der Werkstatt war, das Auto sofort zurück zu bringen, oder einen Preisnachlass mit dem Verkäufer zu verhandeln.

Das Auto könne ich in jenem Fall wieder umtauschen, so der Meister in der Werkstatt. Leider hat der Verkäufer seit dem Kauf nicht mehr erreichbar und im Kaufvertrag steht außerdem noch die Klausel: "Das Fahrzeug wurde als Privat verkauft. Gebe keine Garantie oder Recht auf Rückgabe! Fahrzeug wurde besichtig und probegefahren! Auch keine Garantie: Nachfolgend entstehende Schäden" Dieser Vertrag wurde verwendet: http://www.adac.de/_mmm/pdf/2011_Kaufvertrag_priv_priv_33300.pdf Was mir noch einfällt: im Vertrag sind keinerlei Defekte vom Auto aufgelistet.

Jetzt meine Frage: Hat der Werkstattmeister recht? oder hat der Verkäufer sich mit dem Vertrag genügend abgesichert? Der Werkstattmeister meinte, dass bei groben Mängeln wie z.B. einem defekten Getriebe immer ein Rückgaberecht bestehen würde.

Momentan ist das Auto noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen und ich kann ihn leider nicht erreichen, um wenigstens mit ihm darüber zu reden. Übrigens ist der Vorbesitzer nicht der Verkäufer, da das Auto über "den Freund der Schwester läuft" ......

Langsam habe ich das Gefühl dass der "Verkäufer" genau so übers Ohr gehaun wurde wie ich und das Auto einfach schnell weiter verkaufen wollte...

Habe ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten noch mit dem Verkäufer zu verhandeln, falls er durch seinen Vertrag abgesichert ist?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten... Das kaputte Getriebe bricht mir finanziell total das genickt und ich weiß nicht was ich noch machen kann...

Autokauf, Privatkauf, Rückgaberecht
Rückgaberecht einer mangelhaften Jacke (Kaufrecht)

Hallo,

ich habe eine kleine Frage zum Kaufrecht!

Meine Freundin hat sich vor 8 Tagen bei einer seit ein paar Jahren sehr angesagten Mode-Kette aus Spanien eine Daunen-Jacke für 130€ gekauft. Nach allerdings nur einem Tag tragen (!), fing diese Daunenjacke bereits an, aus allen Nähten ihre Federn zu verlieren. Da war dann natürlich sofort klar, dass die Jacke wegen ihres Mangels zurückgebracht werden muss. Gesagt, getan. Doch bei der Rückgabe verweigerte die Verkäuferin dann eine Geld-Auszahlung und bot nur nach einigem Gemeckere an, meiner Freundin einen Gutschein auszustellen, von dem sie sich dann andere Klamotten kaufe kann. Meine Freundin hatte der Verkäuferin noch gesagt, dass sie die gleiche Jacke nochmal nehmen würde sofern diese OK wäre - die Jacke gab es aber nicht mehr.

Übrigens hätte meine Freundin laut der Verkäuferin beim Kauf ja wissen müssen, dass eine Daunenjacke ihre Federn verliert (Highlight-Spruch). Das wusste sie auch - nur dass die Jacke in solch einem Übermaß Federn verliert, konnte sie nicht ahnen. Auf jeden Fall wollte meine Freundin nicht den Wert-Gutschein, da es in dem Geschäft keine weiteren Klamotten gab, die ihr gefielen...

Nun die Frage:

Das Geschäft muss meiner Freundin doch Ersatz leisten, und zwar in Geld-Form wenn es so gewünscht ist?! Es handelt sich zwar nicht um ein Fernabsatzgeschäft mit 14-tägigem Rückgaberecht, aber dafür um einen eindeutigen Mangel für den eine Rückgabe gerechtfertigt ist!

Es wäre schön, wenn ihr mir noch die passenden Paragrapgen aus dem BGB nennen könntet (vorausgesetzt ihr seid euch sicher), denn dann werde ich mir die mal genauer anschauen und ein weiteres Mal in das Geschäft gehen.

Freue mich über zahlreiche Antworten!

Kleidung, Recht, Kaufrecht, Jacke, Gesetz, BGB, Mangel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch

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