Rückgabe Privat-Hundekauf

Hallo, es geht in meinem Fall um einen Privatkauf eines Hundes, in dem die Mängel vorab verschwiegen wurden und sie den Hund auf Grund genau dieser Mängel nicht zurücknehmen wollen. Es liegt kein Kaufvertrag vor, da diese keinen ausstellen wollten. Beim Kauf des Hundes wurde uns mitgeteilt, dass wir uns nicht wundern sollten, wenn er uns bei der Ankunft anbellt. Er merke schließlich, dass seine Sachen schon gepackt sind und etwas nicht stimmt. Jedoch wurde uns verschwiegen, dass er alles und jeden anbellt, er nicht alleine sein kann, er er keine U-Bahn, oder Fahrstuhl kennt, er bei jeglicher Aufregung (z.B. merkt, dass es raus geht) sofort in die Wohnung uriniert, etc... Ich bin völlig verzweifelt, denn Morgen muss der arme Kerl zu Hause bleiben, da wir arbeiten müssen. Welche Rechte habe ich nun? Kontakt zum Verkäufer habe ich diesbezüglich aufgenommen, sie weigern sich aber strikt, den Hund zurückzunehmen. Sie müssten ja schließlich auch beide arbeiten und der Hund könnte nicht alleine bleiben. Ja toll, wir müssen auch arbeiten und wenn wir über die ganzen Mängel Bescheid gewusst hätten, hätten wir ihn nicht gekauft. Angeblich hättetnsie sich auch bei Ihrem RA informiert und demzufolge bräuchten sie nach seiner Aussage den Hund nicht zurücknehmen. Sie selbst haben den Hund von einer Tierschutzvermiitlung übernommen und könnten ihn dort zurückgeben. Ich hoffe sehr auf eine schnelle Antwort. Liebe Grüße Kathrin

Tierschutzgesetz, Rückgaberecht
Kaputten Motor gekauft - was tun?

Servus Leute,

habe leider ein Problem und bitte nun um Euren Rat, wie ich weiter vorgehen soll.

Hier die ganze Story:

Fahre einen VW Passat 3C BJ 2006. Bei 205.000 KM Motorschaden, nicht reparierbar. Austauschmotor muss her.

Mir fehlt leider die Kohle, einen Austauschmotor bei VW zu kaufen. Ich mache mich also auf die Suche nach gebrauchten Motoren im Internet.

Bei Ebay-Kleinanzeigen werde ich fündig. Gewerblicher Händler von Motoren. Macht einen seriösen Eindruck.

Hier der Anzeigetext:

**Motor für VW AUDI SKODA SEAT 2.0 TDI 170 PS ohne Anbauteile

Motorkennbuchstabe: BMR

Motor hat keinerlei defekte, ist nicht instandgesetzt, erfolgreich geprüft.

87 Tkm.

Baureihe 2005 - 2010.**

Angerufen, um Infos gebeten und gefragt, ob es Gewährleistung gibt. Auf einen Kaufpreis von 2000€ geeinigt. Den Motor beim Händler selbst abgeholt. Hat einen sauberen Eindruck gemacht. Den Kaufvertrag unterschrieben und das Geld bezahlt.

Es waren zwei Wochen Rückgaberecht und ein Jahr Gewährleistung vereinbart. Ich habe ihm vor dem Kauf eine Mail geschrieben, dass ich den Motor mit Rückgaberecht und ein Jahr Garantie kaufen werde. Er hat den Kauf anschließend ebenfalls per Mail bestätigt. Der Mailverkehr ist vorhanden.

Ich bin anschließend mit dem Motor zur Fachwerkstatt meines Vetrauens. Mir wurde empfohlen viele Teile zu erneuern und auch den Zahnriemen zu wechseln. Da mir zu dem Zeitpunkt aber das Geld gefehlt hat, auch noch neue Teile zu bestellen, musste ich leider knapp vier Wochen damit warten. Die zwei Wochen Rückgaberecht sollten somit eigentlich entfallen.

Nun gut, also nach vier Wochen war ich in der Lage die Teile, also Zahnriemen etc. zu kaufen. Der KFZ-Meister macht sich an die Arbeit. Schraubt den Motor auseinander, um den Zahnriemen zu wechseln. Und macht eine nicht erfreuliche Entdeckung.

Der Motor hatte anscheinend selbst einen Schaden und wurde instand gesetzt. Ich weiß nicht, wie das Teil genau heißt. Also da wo der Zahnriemen drauf geschraubt wird... Da ist eben so eine Schraube. Die ist wohl mal abgebrochen und wurde wohl wieder verscheißt bzw. mit Metallspachtelmasse wieder befestigt. Mein KFZ-Meister meint nun, dass er den Motor keinesfalls einbauen möchte, da das Teil jederzeit wieder abbrechen kann. Es kann evtl. gut gehen, aber er rät definitiv davon ab und ich möchte auch kein Risiko eingehen.

Im Vertrag schließt der Händler zwar viele Schäden von der Gewährleistung aus. Aber in der Beschreibung bei Ebay-Kleinanzeigen steht klipp und klar: "keinerlei defekte, ist nicht instandgesetzt, erfolgreich geprüft."

Der Motor hatte aber definitiv einen Schaden und wurde instand gesetzt.

Im Kaufvertrag steht auch: "Ware geprüft und erhalten, Ware entspricht der Bestellung und ist unbeschädigt." Aber ich bin ja wohl kaum in der Lage, den Motor beim Kauf vor Ort auseinander zu schrauben und alle Teile zu prüfen?!?

Der Händler weiß von all dem noch nichts. Wie soll ich nun vorgehen?

Auto, kaputt, Recht, Kaufvertrag, defekt, Motor, Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht
Wiederruf individuell angefertiger Ring (Online-Shop)

Hallo,

ich habe einen Ring bestellt ohne vorher zu wissen, dass der Ring eine individuelle Anfertigung ist. Bei dem Versuch den Ring zurückzuschicken teilte mit dann der Online Shopbetreiber mit das es sich um eine individuelle Anfertigung handelt und diese Natürlich nicht zurückgeschickt werden kann.

Der Online Shop ring-paare.de wirbt mit einem 30Tage Widerruf und auch der Produktdetailseite (http://www.ring-paare.de/glamira-diamonds-ring-amelie-skug100215.html) steht:

Im Lieferumfang enthalten: - 2 Jahre Herstellergarantie - Garantieschein - Original Markenetui - Kostenloser Versand* - Bedienungsanleitung - 30 Tage Rückgaberecht

Habe mir auch vorher die Widerrufsbelehrung durchgelesen und den Ring bestellt. Wenn man den Ring jetzt in den Warenkorb legt, steht dann auf der WK-Seite unter dem Produkt klein "*Dieser Artikel wird individuell für Sie angefertigt.". Dieser Hinweis ist leider an mir komplett vorbei gegangen. Wir haben jetzt auch versucht ca. 10 verschiede Ringe in verschiedenen Varianten in den WK zu legen und bei allen stand der Hinweis. Also gehe ich davon aus, dass es sich fast um jeden Ring um eine individuelle Anfertigung handeln dürfte.

Gründe wieso ich den Ring zurückschicken möchte:

  1. Qualität ist Katastrophal (sieht so aus als ob steinchen fehlen würden. evtl. Garantie?)
  2. Größe passt leider nicht (obwohl andere Ringe mit der gleichen Größe passen)

Hat evtl. jemand von euch die Erfahrung mit einem ähnlichen Fall gesammelt? Lohnt es dagegen (ggf. rechtlich) was zu machen oder muss ich es meiner eigenen Beschränktheit zuschreiben und abhacken.

Online-Shop, Ring, Widerruf, Onlinerecht, Rückgaberecht

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