Folierten Gebrauchtwagen von Privat gekauft und beim abziehen der Folie auf Grundierung gestoßen?

Guten Tag, ich habe vor ca. 2 Wochen ein folierten Gebrauchtwagen von Privat gekauft. Der Vorbesitzer sagte mir, dass der Wagen einen Parkrempler hatte aber komplett instand gesetzt wurde und später von einem anderen Vorbesitzer foliert wurde.

Folierung = Matt Weiß / Original Lack = Weiß

Da ich den Wagen in den Originalzustand setzen wollte, habe ich angefangen die Folie zu lösen und bin direkt nach 2 cm Folie entfernen auf eine Grundierung gestoßen (rechter Kotflügel) und habe dann direkt abgebrochen, um größere Schäden an der Folie zu vermeiden.

Anschließend direkt bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen und danach einen Termin beim Anwalt gemacht.

Es handelt sich um ein 15.000 Euro Auto. Wie soll ich weiter vorgehen? Es könnte sein, dass nur der Kotflügel "beschädigt" ist oder evtl. das komplette Auto.

Der Verkäufer hat mir jedenfalls diesen Schaden verschwiegen ( vielleicht weil er es selber auch nicht besser wusste). Im Internet habe ich einige Sachen gefunden zu Betrug und dass man ggf. das Auto zurückgeben kann (dies aber nur im gekauften Zustand und das wäre dann foliert)

Wenn ich es aber foliert lasse, kann ich den genauen Schaden nicht herausfinden.

Wäre es nur der Kotflügel und nicht das komplette Auto was beschädigt ist, würde ich ihn natürlich behalten wollen und nur einen minimalen Schadensersatz/bzw Kaufpreisminderung fordern.

Auto, Gebrauchtwagen, Autokauf, Privatkauf, Rückgaberecht, unfallschaden, Folierung
Kann man Bügelkopfhörern zurückgeben bei nicht gefallen?

Ich habe ein für den PC ein Headset (Bügelkopfhörerform) gekauft. Hatte es ausgepackt und nur wenige Minuten auf dem Kopf, weil ich permanent am herumfummeln war, um die Aufnahmequalität zu optimieren. Ohne Erfolg. Das Mikrofon hat ein stets präsentes Rauschen. Auch muss man sämtliche Einstellungen in Windows auf maximum drehen. Also Mikrofonaufnahmestärke 100 und den Booster auf voll. Damit man - aber immer noch leise - wenigstens einigermaßen gehört wird, wenn man eine Aufnahme startet bei der Sound im Hintergrund zu hören ist, selbst dann wenn der Sound beinahe auf null herunter gedreht ist. Und dabei ist es dann natürlich nicht verwunderlich das man ständig ein Rauschen hat. Na ja, lange Rede kurzer Sinn. Um das natürlich erstmal in (negative) Erfahrung zu bringen musste ich das Headset auspacken und anschließen. Nun wollte ich es zurückgeben und doch lieber mein altes Headset wieder neu kaufen. Denn mit dem hatte ich diese Probleme nicht. Nun hat man mir aber gesagt man könne es nicht zurücknehmen, weil es ein Hygieneartikel sei. Im Internet habe ich auch gegoogelt und einiges zu dem Thema gefunden, aber leider keine Aussagen über Bügelkopfhörer. Das man In-ear Kopfhörer nicht zurückgeben kann; gut, das verstehe ich und akzeptiere ich. Aber Bügelkopfhörer? Ich hab die in nichts gesteckt. Hatte die nur auf dem Kopf. Und im Laden darf man Caps ja auch anprobieren, die werden auch auf den Kopf gesetzt.

Hygiene, Recht, Widerruf, Austausch, Hygieneartikel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch, Widerrufsrecht
Ebay Kleinanzeigen: Muss ich meine beim Verkauf intakte Ware zurücknehmen, wenn der Käufer nach dem Kauf behauptet sie sei kaputt?

Ich habe eine Anlage bei Kleinanzeigen reingestellt und sie dort auch möglichst genau beschrieben. Bei mir lief die Analge nach mehrmaligem, zeitnahem Testen immernoch einwandfrei.

Heute kam jemand die Anlage abholen und testet sie in meinem Beisein mit einer von ihm mitgebrachten CD. 20 Sekunden lies er laufen, dann schaltete er die Anlage aus, bezahlte mich und ging mit der Anlage.

Jetzt (2h später) will er die Anlage zurück geben weil sie angeblich nach dem 2 oder 3 Song nicht mehr weiter abspielt. Dies war, als ich sie getestet habe, nicht der Fall. Ich sagte das ich die Anlage nicht zurücknehmen werde, weil sie bei mir funktionierte und er sie auf dem Transport auch beschädigt haben könnte.

Jetzt droht er mir ("ich weiss jetzt wo sie wohnen, sie werden schon sehen was sie davon haben..."). Ich sagte darauf hin das ich mich bedroht fühlte und er sagte, das er damit bloss meinte er werde mich anzeigen.

Ich bin total in Panik. 1) weil er mir gedroht hat und ich als Frau alleine wohne und 2) das ich die Klage aus irgendeinem Grund verlieren könnte, wenn der mich anzeigt. Aber bei mir lief die Anlage wirklich einwandfrei. Dafür haben ich allerdings keine Zeugen, genauso wenig wie für die Kaufabwicklung und seinen Test vor Ort.

Kennt sich da jemand aus und weiß auf was ich mich einstellen muss?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

eBay, Kleinanzeigen, Garantie, Privatkauf, Rückgaberecht

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