Defekter eBay Artikel nach Rückgabefrist?

Servus,

Ich habe aktuell ein etwas größeres Problem.

Vor ca. zwei Monaten habe ich bei einem großen Händler einen Artikel bei eBay gekauft. Das erste, was mich etwas skeptisch machte, waren die Bilder des Produkts. Zur Information, das Produkt war als gebraucht, aber funktionsfähig in gutem Zustand gelistet. Allerdings sind auf den Bildern bereits fehlende Teile zu sehen, die beim Testen einige Fehlermeldungen hätten auswerfen müssen. Ich zweifelte schon, ob der Artikel überhaupt getestet wurde. Allerdings war es das einzige Gerät dieser Art, das in Deutschland angeboten wurde und ein Import aus den USA kam für mich aufgrund der hohen Zollkosten nicht in Frage. Ich hatte auch einen Ersatzteilträger für die fehlenden Teile. Als ich dann einen Preisvorschlag (der auch dem Zustand angemessen war) schickte, wurde dieser ebenfalls abgelehnt und der Artikel wurde kurz darauf zu einem deutlich höheren Preis wieder gelistet. Allerdings war es immer noch günstiger als ein Import. Also bestellte ich das Gerät trotzdem. Allerdings war ich aus privaten und beruflichen Gründen ca. einen Monat außer Haus und mein Vermieter/Nachbar nahm das Paket an. Er kannte sich leider nicht mit dem Gerät aus sonst hätte ich ihn das Gerät testen lassen. Die beiden Male als ich zwischenzeitlich kurz zu Hause war, hatte ich leider nicht genug Zeit mir das Gerät anzuschauen und auszutesten. Nachdem ich dann endlich zu Hause war, konnte ich das Gerät dann endlich testen. Beim Öffnen des Pakets fiel mir auf, dass es sehr schlecht verpackt war. Ein paar größere Teile lagen lose im Gehäuse und eine große Batterie war ausgelaufen, die aber zum Glück nur einen Teil des Gehäuses verschmutzt hatte. Als ich das Gerät dann endlich verkabelt und die lebensgefährlichen Verkabelungen vom Vorbesitzer (vermutlich nicht vom Händler) entfernt hatte, konnte es mit dem Testen losgehen. Zwei Sekunden dachte ich, alles wäre in Ordnung, bis ein riesiges Hardwareproblem auftrat, das das Gerät unbrauchbar machte.

Kurz gesagt, weil ich immer viel zu lange schreibe:

Möchte Artikel kaufen,

Artikel sieht komisch aus,

Kauft Artikel zu noch höherem Preis als vorgeschlagen,

Nicht zu Hause und Rückgabefrist läuft ab,

Endlich zu Hause,

Händler hat gelogen und Artikel nicht getestet,

Gerät kaputt.

Mein Problem ist nun, dass die Rückgabefrist mittlerweile abgelaufen ist und der Verkäufer auf mehrere Anfragen nicht reagiert hat.

Das einzige was ich vom Händler gehört habe, ist eine sehr freche Antwort auf meine schlechte Bewertung. "Ich solle ja auch Mal zu Hause sein und den Gegenstand wenigstens Anschauen wenn ich was Kaufe." Das das nicht so geplant war und ich den Monat nicht freiwillig weg war ist egal?

Kann ich dagegen vorgehen oder muss ich nun damit leben?

Danke schon mal für Antworten.

eBay, Käuferschutz, Rückgabe
Trikot von Ebay-Kauf ist eine Fälschung. Muss ich es nachweisen?

Hallo,

Ich habe vorletzte Woche ein Trikot über Ebay gekauft, aber auch nicht ganz so günstig, wie man es denkt, also für ca. 60 Euro zzgl. Versand.

Ich habe heute einen Freund getroffen, der das gleiche Trikot hatte und nun habe ich festgestellt, dass dieses Trikot eine Fälschung ist.

Das Etikett mit der Produktionsnummer wurde - wahrscheinlich bewusst von dem Verkäufer - von ihm geschnitten.

Die Größe war nicht identisch mit dem Trikot meines Kumpels, aber der Größenaufdruck und Aufdruck am Trikot ist plastisch aufgeklebt und hatte ganz andere Qualität als das Originaltrikot.

Ich habe natürlich recherchiert und es ist mir bewusst, dass bei Ebay nicht zulässig ist, eine gefälschte Markenprodukte zu verkaufen.

Der Verkäufer hatte bei seiner Produktbeschreibung aber angegeben, es handele sich um ein Produkt der jeweiligen Marke (z.B. Marke: Nike)

Auf die vorherige Frage über Nachricht, ob es sich um ein Originalprodukt handelt, ist der Verkäufer nicht eingegangen.

Ich habe mich aber auf die Produktbeschreibung vertraut, dass es um die jeweilige Marke handelt.

Laut Ebay kann man jetzt den Fall eröffnen, um eine Rückgabe zu veranlassen, weil es sich um eine Abweichung der Produktbeschreibung handelt.

Hier ist nun die Frage, ob der Käufer, der quasi von dem Verkäufer betrogen wurde, es nachzuweisen hat, dass es sich um eine Fälschung handelt oder ob die Lasten der Verkäufer trägt.

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