Defektes Gerät: Händler will nur Gutschrift- wiederbeschaffung aber deutlich teurer?

2 Antworten

Der Verkäufer ist bei Vorliegen eines Sachmangels zur Nacherfüllung verpflichtet (§ 439 Abs. 1 BGB). Du als Käufer kannst jedoch grundsätzlich zwischen Beseitigung des Sachmangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.

Du hast den Mangel beim Verkäufer angezeigt (§ 434 BGB) und jetzt deine Ansprüche zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) gelten machst. Du kannst also die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung mangelfreier Ware (Nachlieferung) fordern.

Wenn MediaMarkt als Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, diese unzumutbar ist oder fehlschlägt, kannst du auch vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis minderst (§ 441 BGB). Entscheide was du tun möchtest.

Ich würde an deiner Stelle vom Kaufvertrag zurücktreten und die volle Summe zurückverlangen. Auf irgendwelche Gutschriften würde ich mich nicht einlassen und eine solche höchstens infrage kommt, wenn man dort etwas Neues kaufen möchte.

Da dein Gerät bereits nach 1 Monat defekt war, spielt in deinem Fall auch die Beweislastumkehr keine Rolle. Wenn MediaMarkt nicht nachbessert und dir keine mangelfreie Ware übergibt, wäre der Rücktritt vom Kaufvertrag wohl mit das beste.


JokoJakobi 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 13:15

Mit Gutschrift ist eine Erstattung des Kaufpreises gemeint. Ich möchte aber eine reperatur oder neues Gerät. Keine Erstattung des Kaufpreises.

Der Wiederschaffungswert desselben Geräts ist für mich 40€ teurer, weil ich es zu dem Zeitpunkt einer Rabattaktion gekauft habe.

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medmonk  09.08.2024, 13:22
@JokoJakobi
Mit Gutschrift ist eine Erstattung des Kaufpreises gemeint. Ich möchte aber eine reperatur oder neues Gerät. Keine Erstattung des Kaufpreises.

Ah okay, ich verstehe. Es steht dir frei was du verlangst und es in deinem Fall nachvollziehen kann, dass du keine Rückerstattung möchtest. Du kannst zwischen Nachbesserung und Nachlieferung einer mangelfreien Ware entscheiden.

Wenn MediaMarkt dadurch draufzahlt - draufzahlen muss, ist das deren Problem. In deinem Fall würde ich mich auch nicht auf eine Gutschrift einlassen, sondern die Reparatur oder den Ersatz durch Lieferung einer mangelfreien Waren fordern.

Erst recht wenn dasselbe Gerät ohnehin beim selben Händler lieferbar ist.

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Du hast das Recht auf Neulieferung oder Nachbesserung nach deiner Wahl.