Trikot von Ebay-Kauf ist eine Fälschung. Muss ich es nachweisen?
Hallo,
Ich habe vorletzte Woche ein Trikot über Ebay gekauft, aber auch nicht ganz so günstig, wie man es denkt, also für ca. 60 Euro zzgl. Versand.
Ich habe heute einen Freund getroffen, der das gleiche Trikot hatte und nun habe ich festgestellt, dass dieses Trikot eine Fälschung ist.
Das Etikett mit der Produktionsnummer wurde - wahrscheinlich bewusst von dem Verkäufer - von ihm geschnitten.
Die Größe war nicht identisch mit dem Trikot meines Kumpels, aber der Größenaufdruck und Aufdruck am Trikot ist plastisch aufgeklebt und hatte ganz andere Qualität als das Originaltrikot.
Ich habe natürlich recherchiert und es ist mir bewusst, dass bei Ebay nicht zulässig ist, eine gefälschte Markenprodukte zu verkaufen.
Der Verkäufer hatte bei seiner Produktbeschreibung aber angegeben, es handele sich um ein Produkt der jeweiligen Marke (z.B. Marke: Nike)
Auf die vorherige Frage über Nachricht, ob es sich um ein Originalprodukt handelt, ist der Verkäufer nicht eingegangen.
Ich habe mich aber auf die Produktbeschreibung vertraut, dass es um die jeweilige Marke handelt.
Laut Ebay kann man jetzt den Fall eröffnen, um eine Rückgabe zu veranlassen, weil es sich um eine Abweichung der Produktbeschreibung handelt.
Hier ist nun die Frage, ob der Käufer, der quasi von dem Verkäufer betrogen wurde, es nachzuweisen hat, dass es sich um eine Fälschung handelt oder ob die Lasten der Verkäufer trägt.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
Hier ist nun die Frage, ob der Käufer, der quasi von dem Verkäufer betrogen wurde, es nachzuweisen hat, dass es sich um eine Fälschung handelt oder ob die Lasten der Verkäufer trägt.
Wenn du 3 Wochen nach dem Kauf behauptest vom Verkäufer betrogen worden zu sein, wirst du das selbstverständlich auch beweisen müssen.
Genau genommen könnte auch der Käufer sog. Käuferschutzbetrug begehen und versuchen den Verkäufer abzuzocken. Das kommt häufiger vor, als man denkt.
Kannst du mal das Artikelfoto von dem vermeidlichen Fake-Trikot zeigen?
Die Größe war nicht identisch mit dem Trikot meines Kumpels,....
Was hat die Größe deines Kumpels mit deinem Trikot zu tun?
Der Verkäufer hatte bei seiner Produktbeschreibung aber angegeben, es handele sich um ein Produkt der jeweiligen Marke (z.B. Marke: Nike)
Was heißt z.B.? Warum kannst du nicht einfach den Hersteller nennen?
Wie lange handelt der Verkäufer auf eBay?
Wer Plagiate verticken will macht das erfahrungsgemäß auch nicht nur ein Mal.
Gibt es bereits andere Bewertungen, in denen Käufer ähnliche Erlebnisse beschreiben?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rasentraktor007/1707403275435_nmmslarge__317_0_810_810_a8dc5b203e15c21a1e877ccec237a85e.jpg?v=1707403275000)
Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.
Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hat der Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.
Eröffne über eBay einen > Käuferschutzfall.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rasentraktor007/1707403275435_nmmslarge__317_0_810_810_a8dc5b203e15c21a1e877ccec237a85e.jpg?v=1707403275000)
Das ist völlig irrelevant.
Bei einem Käuferschutzfall wegen eines von der Beschreibung abweichenden Artikels muss der Verkäufer zurücknehmen und erstatten.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Alles klar, vielen Dank. Aber die Frage ist halt, ob ich es nachweisen muss, dass es sich um eine Fälschung handelt, oder der Verkäufer, dass es sich um ein Original handelt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rasentraktor007/1707403275435_nmmslarge__317_0_810_810_a8dc5b203e15c21a1e877ccec237a85e.jpg?v=1707403275000)
Seufz...
Wie oft denn noch?
Bei einem Käuferschutzfall wegen eines von der Beschreibung abweichenden Artikels muss der Verkäufer zurücknehmen und erstatten.
Und damit bin ich dann auch hier raus.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Okay, vielen Dank. Die Frage bezog sich darauf, wer grundsätzlich die Beweislasten trägt. Aber vielen Dank trotzdem.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Den Verkäufer anschreiben und eine Rückerstattung verlangen.
Wenn das ein Privatverkauf war - sehr schwierig. Aber man kann auch den Fall bei eBay aufmachen und man soll evtl. sich eine Meinung zum Artikel aus einem Markenstore holen.
Letzter Schritt - Anzeige bei der Polizei.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Trotz Privatverkauf weiß ich aber, dass der Artikel der Beschreibung entsprechen muss, so dass der Käuferschutz auch greift, wenn das der Fall ist. Oder irre ich mich?
Wäre das auch der Fall, wenn der Verkäufer mit dem Argument zu mir kommt, dass er nicht wusste, dass es sich um eine Fälschung handelt?