Kleinanzeigen Verkauf, Käufer möchte 2 Wochen nach Abholung Kauf rückgängig machen?
Hallo zusammen,
Ich habe vor knapp 3 Wochen ein Laufband auf Kleinanzeigen verkauft. Dies funktioniert einwandfrei. Der Käufer holte den Artikel selbstständig ab. Nach ca. 2 Wochen meldete sich der Käufer und beschwerte sich darüber, dass es nicht funktionieren würde und verlangt sein Geld zurück.
Hat er die Möglichkeit oder bin ich dazu verpflichtet ihm das Geld wieder zu geben obwohl er sich erst 2 Wochen nach Kauf beschwerte und den Artikel selbstständig abholte?
4 Antworten
Du schreibst:
Ich habe vor knapp 3 Wochen ein Laufband auf Ebay Kleinanzeigen verkauft. Dies funktioniert einwandfrei.
Nach ca. 2 Wochen meldete sich der Käufer und beschwerte sich darüber, dass es nicht funktionieren würde und verlangt sein Geld zurück.
Welchen Mangel macht der Käufer geltend?
Du möchtest wissen:
Hat er die Möglichkeit oder bin ich dazu verpflichtet ihm das Geld wieder zu geben obwohl er sich erst 2 Wochen nach Kauf beschwerte und den Artikel selbstständig abholte?
War der Mangel bei der Übergabe nachweislich nicht vorhanden?
Hast du die gesetzliche Sachmängelhaftung in deinem Angebot auf Kleinanzeigen, bzw. in einem schriftlichen Kaufvertrag ausgeschlossen?
Zum Beispiel:
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung"
Die allgemeine Rechtslage:
Die Sache muss zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer frei von Sachmängeln sein.
Private Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen. Das heißt: Der Verkäufer muss nicht für Mängel haften, die nach der Übereignung an den Käufer auftreten.
Wurde die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen, gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren auch für den privaten Verkäufer.
Die Rechte des Käufers bei Sachmängeln
Zunächst muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (Reparatur) gewähren.
Verläuft diese Frist fruchtlos hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
Oder der Verkäufer tritt nicht vom Vertrag zurück und behält die mangelhafte Ware und mindert den Kaufpreis.
- Kaufvertrag
- Sachmangel
- Nacherfüllung
- Rücktritt
- Schadenersatz
Das Wichtigste in Kürze
- Handelt es sich tatsächlich um einen Mangel oder vielleicht lediglich um einen Bedienungsfehler?
- Hat der Käufer das Laufband vor Ort hinreichend getestet?
- Funktioniert das Laufband nur eingeschränkt oder überhaupt nicht?
- Wurde die gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
- Wie hoch war der Kaufpreis?
Für eine realistische Bewertung sollten diese Fragen zunächst beantwortet sein.
Mit Laufbändern kenne ich mich nicht aus.
Ist es vielleicht möglich, das der Typ zu schwer für das Laufband ist, sodass der Antrieb vielleicht überlastet ist und sich deshalb automatisch abschaltet?
Möglich wäre eventuell auch ein Wackelkontakt. Vielleicht ist dem Käufer das Teil beim Transportieren auf den Boden geknallt. Wenn du diese Probleme nicht hattest, wäre so etwas für mich am plausibelsten. Aber wie gesagt, da kann man jetzt nur spekulieren.
Ausschluss der SachmangelhaftungFür den Ausschluss der Sachmangelhaftung empfiehlt sich in der Artikelbeschreibung eine Klausel wie: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ aufzunehmen. Wenn in der Artikelbeschreibung keine Angaben (oder nur unzureichende) zur Gewährleistung gemacht werden, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
Ausschluss von Haftung für SchadenersatzUm als Verkäufer die Haftung für möglichen Schadenersatz auszuschließen, empfiehlt sich in der Artikelbeschreibung folgende Klausel aufzunehmen: "Die Haftung aufgrund von Arglist und Vorsatz sowie für Schadensersatz wegen Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt."
Die genaue Formulierung ist hier besonders wichtig, da ein Haftungsausschluss gemäß § 309 Nr. 7 BGB sonst unwirksam sein kann.
https://www.hopkins.law/expertise/ebay-kleinanzeigen-privatverkauf-sachmangel
Nein, gekauft wie besichtigt. Ihr Laufband, ihr Problem.
Geld gibt es nicht und Band wird nicht zurück genommen, vielen Dank.
"Gekauft wie gesehen" ist als Gewährleistungsausschluss völlig ungeeignet und selbstverständlich auch wirkungslos.
Gekauft wie gesehen schliesst auch nicht die Haftung aus, sondern bedeutet, dass der Käufer die Ware nach Begutachtung / Probefahrt als mängelfrei bzw. mit allen sichtbaren Mängeln übernommen hat.
Dabei setzt du aber voraus, dass der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss bereits kannte.
Das kann aber bestenfalls nur spekuliert werden.
Unstrittig hingegen ist die zugesicherte Beschaffenheit.
Dies funktioniert einwandfrei.
Du hast behauptet:
Der hat gar keine Rechte. Er kann dir gerne das Laufband wieder bringen, Geld musst du ihm nicht zurückgeben
Diese Sichtweise kann wohl ebenfalls ausgeschlossen werden.
Fakt ist: Ohne den tatsächlichen Mangel zu kennen und nicht zu wissen, ob die gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde lässt sich überhaupt keine Aussage zur Haftung machen.
Offensichtliche vs. verdeckte Mängel
Im Rahmen der Gewährleistung muss zwischen offensichtlichen und verdeckten Mängeln unterschieden werden. Während offensichtliche Mängel für den Kunden hätten erkennbar sein können, sieht dies bei verdeckten Mängeln anders aus. Sogenannte verdeckte Mängel (auch versteckte Mängel genannt), werden entsprechend nicht von der Vereinbarung „gekauft wie gesehen“ erfasst.
Gewährleistungsrechte des Käufers im GesetzDie Gewährleistungsrechte des Käufers sind in den §§ 437 ff BGB verankert. Um Gewährleistungsrechte geltend zu machen, müssen zwei Hauptvoraussetzungen vorlegen:
• Ein versteckter Mangel muss tatsächlich bestehen.
• Im Kaufvertrag befindet sich kein genereller Gewährleistungsausschluss.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Solltest du mal lernen, statt die.Leute immer nur zuzutexten
Sein Laufband, sein Problem, Kommunikation einstellen
Nein, das hat sich erledigt. Er war da und hätte das Teil testen können.
Wer weiß was der jetzt für ein Problem hat. Is´knapp bei Kasse. Trainieren ist ihm zu angsterregend. Er will sein altes defektes Teil gegen deines austauschen.
Gar nicht reagieren.
Nein, das hat sich erledigt. Er war da und hätte das Teil testen können.
So einfach ist die Sache leider nicht.
Gesetzlich geregelt ist hingegen, dass die Kaufsache bei Übergabe an den Käufer die zugesicherte Beschaffenheit "funktioniert einwandfrei" aufweisen muss.
Der Käufer sagt, dass das Laufband ein Fehler zeigt, nach ein paar Stunden jedoch wieder geht.
Der Käufer hat das Laufband vor Ort nicht getestet/testen wollen.
Das Laufband funktioniert dementsprechend nur eingeschränkt.
Was ist mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung gemeint?
Der Kaufpreis lag bei 140€.