Heute ist das Drittligaspiel Saarbrücken gegen Dynamo Dresden wegen Unwetters unterbrochen worden. War zwar nicht selbst betroffen, aber da ist mir aus Neugier die Frage aufgetaucht, welche Ansprüche die Zuschauer dafür hätten. Klar wäre natürlich, dass die Zuschauer auch die Eintrittskarte für das Nachholspiel bekommen könnten.

Aber was ist, wenn ein Dresdner Fan von Dresden aus für dieses Spiel nach Saarbrücken gefahren wäre? Egal mit dem Zug oder mit dem Auto.

Und was ist, wenn der Auswärtsfan für dieses Spiel eine Übernachtung gebucht hätte?

Könnte man einen Schadensersatzanspruch dafür geltend machen?

Und wenn ja, gegen wen sollte dieser Anspruch geltend gemacht werden?

Soweit ich weiß, sind die Schiedsrichter, die über den Spielabbruch entscheiden :)