Falsch gedruckt und nicht informiert-welches Recht habe ich?

Hallo,

ich habe einen Auftrag an eine Online-Druckerei für 100 Einladungskarten gegeben. Nun sind die Karten in einem völlig verblassten grau-braun geliefert worden, statt der ursprünglich dunkelroten Farbe, welche die Karte haben sollte. Die Karten sehen wirklich scheußlich aus und sind eigentlich unbrauchbar. Vor allem, weil sich die helle Schrift (die ja eigentlich auf einem dunklen Hintergrund stehen sollte) kaum zu lesen ist.

Ich habe reklamiert und meine Reklamation wurde mit der Begründung abgelehnt, dass meine Farben im RGB-Modus angelegt waren und es durch die Umwandlung in den, für Druck typischen, CMYK-Farbmodus zu einer Veränderung der Farbwerte gekommen ist.

Sie haben mir einen Screenshot (von meiner PDF-Vorlage mit einem Arbeitsfeld, welche die Farbwerte anzeigt) geschickt, damit ich besser erkennen konnte, welche Farben im RGB-Modus angelegt sind und somit zu einer Farbveränderung nach dem Druck führen würden.


******Jetzt meine Frage:******

Wenn die bereits im Voraus so deutlich erkennen konnten, dass das Endresultat deutlich in der Farbe abweichen wird, hätten Sie mich nicht zumindest darüber informieren müssen? Ich meine, sind sie als Dienstleistungserbringer nicht in der Pflicht mich über ein unerwünschtes Ergebnis zumindest in Kenntnis zu setzen? Meine Druckdaten wurden zunächst "geprüft und dann freigegeben". Wieso wurden sie freigegeben, wenn die Prüfung ein verändertes Farbverhältnis angezeigt hat? Darf ich dennoch auf meine Reklamation bestehen? Gibt es vielleicht etwaige Gesetze oder Paragraphen auf die ich, wenn auch nur teileweise stützen kann?

Danke euch und lieben Gruß

Recht, Gesetz, cmyk, Dienstleistung, drucken, Produkte, Reklamation, RGB
Rückgaberecht (ACER BETRUG)

Ich musst mein Notebook 3 mal wegen Hardwarefehlern einschicken, die durch schlechte Qualität zustande kammen. Beim dritten mal wurde sogar in den Schadensbericht geschrieben das es sich nur um einen Software Fehler handelt, was jedoch nicht der Fall war. So kamm es wieder zum gleichen schaden und ich musste das Notebook schon zum vierten mal einschicken nun habe ich eine Email bekommen in der mir 63% des Kaufpreise angeboten werden oder nur ein Notebook mit halb so guter Hardware, da das alte weder durch das gleiche Model zu ersetzt ist noch repariert.

Mir ist bekannt das der Händler NACH einem Jahr zwei drittel des Kaufpreises erstatten muss.

Jedoch habe ich das Notebook vor Ablauf dieser Zeit zurückgesenden und mir wurde erst nach 2 Monaten geantwortet , hinzu kommt noch das das Notebook durch Reparaturen 3-4 Monate garnicht bei mir war.

Nun meine frage ist es Rechtens, -Beim dritten mal ein Softwarefehler in der Schadensbeschreibung anzugeben anstatte den Hardwarefehler um ein umtausch oder Rückgabe abzuwenden? Ist das nicht BETRUG? -Wird nicht das eintreffen des Notebookes gerechnet oder wann man erst eine Antwort erhält da diese extra hinaus gezögert wurde? -Gibt es ein Gesetzt wo fest drin steht ab wann der Händler wieviel von Waren wert nur noch erstatten muss, nach einer bestimmten Zeit?

Danke für eure Antworten im voraus

und kauft euch kein Acer

mfg den. m.

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Möbelschaden erst beim auspacken erkennbar ( Versteckter Mangel? )

hallo ratgeber-community, ich habe folgendes problem und möchte soviele meinungen und ratschläge wie möglich einsammeln, bevor es am montag zur sache geht, ... wir ( lebensgefährtin & ich ) haben am samstag in einem möbelhaus einen tisch & stühle gefunden, die wir kaufen wollten. leider waren diese nicht im lager verfügbar, somit wurde ermmittelt welches andere möbelhaus diese teile vorrätig hat. gekauft und bezahlt wurde in nürnberg, abgeholt aus dem lager in regensburg. beim empfang der kartons waren keine schäden zu erkennen, ... heute beim aufbauen mussten wir feststellen, das eine tischkante zu 100% im lager heruntergfallen sein muss, da das holz und der lack zerborstet ist. von außen lässt nichts darauf schliessen und ich garantiere, das der karton nicht in meiner obhut irgendwo angestoßen oder heruntergefallen ist. die tischplatte ist noch nichtmal vollständig aus dem karton entnommen worden und der schaden wurde schon entdeckt, ... bilder habe ich gemacht und werde am montag zum möbelhaus in nürnberg gehen. wie stehen die chanchen, das ich: a) eine neue tischplatte erhalte b) diese in nürnberg abholen kann oder vermutet ihr das möbelhaus wird versuchen mich abzuwimmeln, indem es behauptet die ware sei mir heruntergefallen? wer hat tipps oder erfahrungen wie ich am besten in einem solchen falle vorgehen sollte? vielen dank für eure infos!

Möbelkauf, Reklamation

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