Trotz Rechtsschutzversicherung will mein Anwalt ein Erfolgshonorar?

Ich bin Rechtsschutzversichert und mein Anwalt hat das Mandat seit 2017 inne. Im August kommt es nun zur gerichtlichen Verhandlung. Laut diverser Gutachten und laut meinem RA wird die Beklagtenseite zahlen müssen und eine Berufung des Beklagten wäre aussichtslos. Nun schickte mir mein Anwalt ein Schreiben zu, in dem er anführt, dass die Rechtsschutzversicherung aufgrund der langen Dauer des Verfahrens (seit 2017) nicht den gesamten Aufwand abdeckt und auch der Tag der Gerichtsverhandlung , zu dem er in die Nachbarstadt reisen müsse, ebenfalls von der Rechtsschutzversicherung nicht weitergehend entlohnt wird. Deshalb bittet mein RA für Verständnis dafür, dass er ein angemessenes Zusatzhonorar von mir haben möchte. Beigelegt hat mein RA zu diesem Schreiben eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar bei Erfolg: "Die Rechtsanwälte erhalten von dem Betrag, der der Mandantschaft auf Grund der Tätigkeit der Rechtsanwälte in der o.g. Sache zufliesst, ein Erfolgshonorar von ?? 8% Umsatzsteuer neben den gesetzlichen Gebühren. Das den Rechtsanwälten zustehende Erfolgshonorar ist fällig",....etc etc

Also: 1. steht da kein Betrag für das Erfolgshonorar - der Platz wurde freigelassen und 2. frage ich, ob das so in Ordnung ist??? Warum kommt der jetzt nach 2 Jahren mit diesem Zusatz um die Ecke??? Ich fühle mich damit auch etwas genötigt, denn wenn ich dieses Erfolgshonorar nicht akzeptiere, wird er sich vor Gericht auch nicht adäquat einsetzen wollen... Bitte, wer kennt sich damit aus und kann mir mit entsprechendem Wissen weiterhelfen??

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