Hallo
Eine Frage zu meiner Rechtsschutzversicherung:
Hat vorbeugende Rechtsberatung (die man selbstverständlich selbst bezahlen muss) negative versicherungsrechtliche Auswirkungen auf eine später in derselben Sache notwendige Rechtsberatung auf Grund einer Rechtsverletzung?
Also wenn ich z.b. einen Kaufvertrag abschließen will, und mich vorab über mögliche und etwaige Probleme vom Anwalt auf meine Kosten beraten lasse.
Danach schließe ich den Kaufvertrag ab, und daraufhin gibt es Probleme mit dem Vetragsgegner, z.b. will er seine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllen.
Somit wird erneute anwaltliche Beratung ggf. bei demselben Anwalt notwendig aufgrund einer Rechtsverletzung und eventuell sogar gerichtliche Vertretung.
Erhalte ich ohne Probleme eine Deckungszusage für die erneute anwaltliche Beratung und gerichtliche Vertretung?
Oder kann die Rechtsschutzversicherung darauf verweisen, dass ich in derselben Sache bereits anwaltlich beraten wurde und den Vertrag gar nicht hätte abschließen müssen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!