Küche in Mietwohnung nach Auszug?

Guten Abend zusammen,

ich bräuchte mal ein wenig rechtliche Beratung.

Und zwar habe ich letztes Jahr im März meine Wohnung gekündigt und bin nach dreimonatiger Kündigungsfrist aus meiner Wohnung in Köln, am 30.06.2019, ausgezogen. Während dieser Zeit habe ich meinem Vermieter ca. 25 Personen als potenzielle Nachmieter vorgeschlagen, die er alle abgelehnt hat. (nur um ihn einschätzen zu können)

Dementsprechend hatte ich am Ende meiner Mietzeit (Juni 2019) keinen Nachmieter, an den ich die Küche etc. übergeben / verkaufen konnte und bin mit dem Vermieter so verblieben, dass er nach einem Nachmieter sucht und falls dieser Interesse hat, ich die Küche an den Nachmieter verkaufen kann oder innerhalb kürzester Zeit ausbaue. Jetzt habe ich eben mit bemerkt, dass die Wohnung bereits wieder vermietet ist und habe mit dem Nachmieter gesprochen. Laut seiner Aussage hat der Vermieter ihm die Küche etc. kostenfrei zur Verfügung gestellt.  

Im Oktober habe ich vom Vermieter die Wohnungskaution zurückerhalten. Sonst hatten wir seitdem keinen Kontakt mehr. Eine Wohnungsübergabe gab es nicht, ich habe die Wohnungsschlüssel lediglich bei ihm in den Briefkasten geworfen. Somit gibt es auch kein Übergabeprotokoll. Die Absprache, dass der Vermieter einen Nachmieter sucht und mich vor Einzug informiert, damit ich alles hinsichtlich der Küche mit dem Nachmieter klären kann, haben wir ‚leider‘ nur telefonisch ‚festgehalten‘. Hierfür habe ich allerdings Zeugen, die das Telefonat mitbekommen haben. (Ich habe es nicht aufgezeichnet und den Vermieter auch nicht darauf hingewiesen, dass jemand ‚mithört‘).

Ich werde meinen ehemaligen Vermieter versuchen zu kontaktieren und hoffen, dass er kompromissbereit ist, aufgrund meiner Erfahrung mit ihm, sehe ich das allerdings als eher unwahrscheinlich an.

Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich die Herausgabe der Küche etc. einfordern? Schließlich bin ich noch der Eigentümer. Und noch habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Lohnt es sich für diesen Fall noch eine abzuschließen oder ist es dafür eh zu spät?

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

Recht, Mietrecht, Küchenmöbel, Rechtsberatung, Rechtsfrage, Rechtsschutzversicherung, Vermieterrecht, Wohnungsübergabe
Autohändler hat mich Gewerbevertrag unterschreiben lassen, obwohl ich Privat bin - was nun?

Hallo,

mir ist gerade (ja im Ernst, und mir ist das wirklich sehr peinlich, dabei habe ich einige Passagen (leider nur einige) noch mal erneut gelesen!!) aufgefallen, dass im Kaufvertrag "für Unternehmer" drinsteht (habe mich zugegebenermaßen zuerst gewundert, aber nichts weiter gesagt, weil ich dachte, dass

unter dem Punkt Beruf/Gewerbe im Kaufvertrag bei mir "EDV" drinsteht und sich das auch auf das Unternehmen selbst (also auf das Autohaus) beziehen kann. Ich weiß ehrlich nicht, wie ich zu dem Zeitpunkt darauf gekommen bin... Das Auto habe ich jetzt 9 Tage. Den Vertrag aber schon vor 16T unterschrieben.

Mir ist das jetzt erst aufgefallen, weil das Auto nicht anspringt und ich es abschleppen lassen werde (bin z.G. ACV-Mitglied), aber das ist jetzt nicht das Thema.

Als er mir den Vertrag hingehalten hat und ich ihn unterschreiben sollte, kam mir erst nichts komisch vor, nur dass er die ersten beiden seiten direkt überblätterte (auf der zweiten Seite steht nämlich, dass das der Kaufvertrag für Unternehmer ist). Und ich war so blöd und habe ihm in der ausgeschlossenen Sachmängelhaftung unterschrieben, dass ich "nach eigenen Angaben" (wenn euch das weiterhilft: bin gerade selbst erst mit der Schule fertiggeworden) Unternehmer bin, obwohl das ja nicht stimmt.

Wurde ich jetzt so richtig übers Ohr gehauen und bleibe auf dem Schaden sitzen? Oder sollte ich einen Anwalt hinzuziehen bzw. ist diese Klausel unwirksam?

Oder lohnt sich nicht dagegen anzugehen, weil ich ja selbst den Vertrag hätte durchlesen müssen und ich etwas unterschrieben habe, bei dem ich etwas zugesagt habe, was absolut nicht stimmmt?

Des Weiteren wurde bei dem Kaufvertrag eine Tackerklammer entfernt und der Vertrag erneut zusammengetackert. Offenbar hat er erste Seite an das Ende geheftet. Somit steht hinten "Seite 1/1" und vorne "Seite 1/3". Den Kaufvertrag habe ich erst bei Übergabe des Fahrzeugs erhalten, also ca. 9 Tage später.

der verkäufer hat am anfang gesagt, dass es "keine gewährleistung bei den preisen" geben würde

ein kumpel von mir meinte im nachhinein, das sei direkt geklärt , wenn ich nen anwalt einschalten würde. ABER: da wusste ich nicht, dass er sowas ausgeschlossen hat (gegenüber mir, privat).. deshalb hab ich mir dabei nichts gedacht. auch, weil ich Ersteres in Foren gelesen habe.

also wurde ich jetzt hart übers ohr gehauen und muss das lehrgeld zahlen?

  1. Zu dem Zeitpunkt war ich bereits Arbeitnehmer gewesen
  2. Beim Unterschreiben des Kaufvertrags hat er direkt die ersten beiden Seiten überblättert (ich sah stehend zu). Auf der ersten Seite ist zu sehen, dass da "Kaufvertrag für Unternehmer" steht.
  3. Im kaufvertrag steht unter "Firma" Mein Nachname und Vorname nicht getrennt durch Kommata.
  4. Der Händler hat irgendeine USt-ID & Steuernummer (2. stimmt nicht überein) bei mir eingetragen. Allerdings existiert diese, nur weiß ich nicht, zu welchem Unternehmen sie gehört.
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Ich habe eine Parkstrafe von der Firma Parkinnovation auf dem Mcfit Parkplatz bekommen von 50 €, können die das rechtlich durchsetzen?

Ich war in der Frohnhauserstr Essen beim Mcfit trainieren. Zuvor war ich da auch gelegentlich trainieren und von einer Parkscheibe mit Siegel wusste ich Nichts und war meiner Meinung auch nicht nötig.

Ich gehe auch nur gelegentlich dort trainieren. Zuletzt war ich dort trainieren und hatte nach dem Training auch einen Strafzettel der Firma Parkinnovation unter der Windschutzscheibe klemmen.

Anscheinend ist der Parkplatz von der Firma Parkinnovation gepachtet worden.

Ich kann auch verstehen , dass die nicht wollen dass jeder da parkt. Jedoch parken dort fast nur Mcfitkunden und die dürfen mit dem Siegel auch parken.

Ich wusste nichts von der Umstellung und die Geschäftsbedingungen sind so klein auf dem Parkplatz kenntlich gemacht, dass man nicht erwarten kann dass die Kunden dieses sehen.

Ich finde diese Strafe sehr unangemessen. Muss ich trotzdem zahlen? Ich bin verkehrsrechtschutzversichert.

Aber ich glaube Anwälte machen sowas nicht gerne. Vielleicht wird dieses auch nicht von der Verkehrsrechtschutz übernommen. Habt ihr Erfahrungen

Ich habe nun die Mitgliedschaft bei Mcfit gekündigt, weil die sich für mich nicht eingesetzt haben und ich auch nachweislich dort trainiert hatte.

Finde dieses nicht verbraucherfreundlich.

Was würdet ihr jetzt machen, zahlen oder nicht zahlen? Die Firma beharrt auf Zahlung des vollen Betrages?

Mit freundlichen Grüßen

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