Was mache ich bei Untätigkeit meines eigenen Anwalts?

Ich bin ein wenig verlegen bzgl. der Formulierung dieser Frage, da hierzu schon vielfach Antwort gegeben wurde, die ich jedoch alles in allem sehr unbefriedigend finde.

Ich bin rechtschutzversichert mit 250 EUR Selbstbeteiligung je Rechtsfall. Das Sondierungsgespräch beim Anwalt meiner Wahl wird übernommen. Die Selbstbeteiligung fällt erst bei Mandatsübernahme und Tätig Werden des Anwalts an.

Ich habe mir einen Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht gesucht, da es bei mir um Streitigkeiten mit der Hausverwaltung geht.

Ich hatte mich gut auf den Termin vorbereitet und alle mir vorliegenden Unterlagen zusammengestellt. Im Vorgespräch habe ich meinen Fall vorgetragen, der Anwalt hat fleißig mitgeschrieben und mir einige allgemeine Informationen gegeben (keine fallspezifischen, da er sich ja bei Mandatsübernahme erst einmal einen Überblick über die konkrete Situation machen musste). Mir wurde mitgeteilt, dass es zu Verzögerungen kommen könne, da er derzeit mit vielen Aufträgen beschäftigt sei, dass aber alles fristgerecht bearbeitet werden könne.

Der Gegenstandswert setzte sich aus mehreren Punkten auf ca. 5.300 EUR fest, davon wurden ca. 570 EUR Anwaltskosten für den Fall geltend gemacht.

Letztlich wurde ein Schreiben aufgesetzt, das die Gegenseite zurückgewiesen hat und es fand ein weiteres einstündiges Gespräch statt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dabei ist es jedoch geblieben und es ist nichts erfolgt. Seit 1 Jahr dümpelt nun alles dahin, tätig wurde mein Anwalt bis heute nicht mehr. Auf meine nachfolgende zweimalige Kontaktaufnahme per E-Mail und aufgrund Nicht-Reagierens dann auch telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass die Anwaltskosten, die geltend gemacht werden konnten, mit den bisherigen "Bemühungen" bereits abgegolten worden seien und da der Stundensatz des Anwalts 200 EUR betrage, ich ein weiteres Tätig werden nun aus eigener Tasche zahlen müsse.

Natürlich kann ich den Anwalt wegen Untätigkeit wechseln, dann übernimmt das aber nicht die Versicherung und ich darf den neuen Anwalt aus eigener Tasche zahlen. Mich ärgert jedoch vielmehr, dass außer einem Schreiben nichts geschehen ist und der Anwalt meiner Ansicht nach meine Interessen nicht gewahrt oder verfolgt hat. Nicht einmal vollständige Informationen habe ich erhalten (einmal wurde es mir so, ein anderes Mal anders erzählt). Kann das rechtens sein?

Wenn ein Anwalt ein Mandat übernimmt, sollte er doch den Fall auch ernst nehmen und nicht darauf verweisen, dass er daran nichts verdient, immerhin 250 EUR auch aus meiner Tasche. Wenn ich Geld verschenken will, kann ich das auch auf der Straße tun. Ich kenne auch andere Anwälte, die fair sind und für mich früher tätig geworden waren.

Ich vermute, solche Sachlagen sind stets schwammig und ich will auch meinen Anwalt nicht belangen, doch was kann ich tun? Ich habe noch immer ein ungeklärtes rechtliches Anliegen und fühle mich in letzter Zeitvon der deutschen Anwaltslandschaft in mehreren Fällen zunehmend im Stich gelassen.

Anwalt, Rechtsschutzversicherung

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