Ab wann kann man behaupten, dass ich in einem Land gewesen bin?
Man nehme das folgende Beispiel:
Ich fliege aus Warschau (Polen) nach Antananarivo (Madagaskar). Das Flugzeug macht eine Zwischenlandung in Mombasa (Kenia). Es steht dort 45 Minuten lang und ich bleibe im Flugzeug.
Kann man sagen, dass ich in Kenia gewesen bin? Gelten verschiedene Definitionen — juridisch, geografisch?
Muss ich mich lediglich im Luftraum eines Landes befinden, lediglich 10 km über dem Boden — und schon heißt es, ich bin dort? Oder muss ich dort auch landen? Oder erst aus dem Flugzeug aussteigen und mit meinem eigenen Körper den Flughafenboden berühren? Oder erst, die Grenzkontrolle im Flughafen passieren?
2 Antworten
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Es gibt keine genaue Definition. Das kann jeder für sich selber ausmachen.
Für mich ist man erst in einem Land gewesen, wenn man dort auch war. Also am Boden.
Besucht hat man ein Land, wenn man dort auch etwas gemacht hat, außer dort durchgefahren zu sein oder dort gelandet zu sein. Entweder etwas gegessen, dort übernachtet oder einen Ausflug dorthin.
Bsp.: Ich war mal in Belgien, als wir mit dem Bus nach England sind. Ich habe Belgien aber nicht besucht, da wir nur durchgefahren sind und ich vom Fenster die Landschaft beobachtet habe.
Ich war noch nie in Luxembourg, obwohl ich mal drüber geflogen bin.
Ich war schon mal in Italien, wir waren dort öfter im Urlaub. Ich habe das Land besucht.
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Nicht wirklich, da du das Flugzeug ja nicht verlässt und in Kenia nicht einreist…Du bleibst quasi auf internationalem Boden