Aufgabenkreise von meinen gesetzlichen Betreuer?

2 Antworten

Nein, eine Entmündigung gibt es nicht mehr. Und einen Einwilligungsvorbehalt hast Du nur, wenn dieser explizit angeordnet wurden

Du kannst weiterhin selber Anträge stellen und unterschreiben. Sinnvollerweise solltest Du das aber nur in Absprache mit deinem Betreuer tun.


JungerKind 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 14:50

Warum soll ich Anträge nur in Absprache mit meinem Betreuer stellen?

Was passiert, wenn ich es mit ihm nicht abspreche und alleine Anträge stelle?

Kann es sein, dass ich dann von den gesetzlichen Betreuer Ärger bekomme?

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Faktisch bist du entmündigt ja. Wenn dein Betreuer sagt: Ab ins Heim. kannst du nicht viel dagegen tun


JungerKind 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 14:12

Warum bin ich faktisch entmündigt?

Warum kann ich nichts dagegen tun, wenn mein gesetzlicher Betreuer zu mir sagt, ab ins Heim? Woher weißt du das?

Kann ich da bei diesen Fall einen Anwalt einschalten, wenn ich nicht ins Heim möchte?

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Kevinum  21.07.2024, 14:12
@JungerKind

Er hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hast du doch geschrieben

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