Aufgabenkreise von meinen gesetzlichen Betreuer?
Hallo, die Aufgabenkreise- und Bereiche meines gesetzlichen Betreuer umfassen:
- Sorge für die Gesundheit (Gesundheitsfürsorge)
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögenssorge
- Wohnungsangeleinheiten
- Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post
- Rechts- /Antrags- und Behördenangelegenheiten
bin ich mit diesen Aufgabenkreisen des gesetzlichen Betreuers entmündigt?
Liegt bei mir diesen Aufgabenkreisen das Einwilligungsvorbehalt vor oder nicht?
Ist es nach eurer Ansicht viele oder wenig Aufgabenkreise von den gesetzlichen Betreuer?
Darf ich mit diesen Aufgabenkreisen trotzdem selber unterschreiben und ausfüllen?
Was bedeutet Rechts- /Antrags- und Behördenangelegenheiten? Darf ich trotz diesen Aufgabenkreis (Rechts-Antrags- und Behördenangelegenheiten) trotzdem Anträge z.b für den Schwerbehindertenausweis selber ausfüllen und diesen Antrag selber stellen ?
Bin ich mit diesen Aufgabenkreisen selbständig oder eher nicht?
Wenn mein gesetzlicher Betreuer den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung" hat, kann er dann gegen meinen Willen in einen Wohnheim und in eine stationäre Wohnform stecken und dass ich dort auch hin muss, wenn mein gesetzlicher Betreuer diesen Aufgabenkreis hat? Darf der gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung" mir verbieten, eine eigene Wohnung zu mieten und dass ich in der eigene Wohnung alleine lebe?
Muss der gesetzlicher Betreuer den Betreuten trotz des Aufgabenkreises „Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post" mir trotzdem Briefe und Post mir aushändigen und an mir weiterleiten, wenn ich explizit danach frage? Darf er auch verweigern Briefe und Post an den Betreuten weiterleiten?.
Was macht der gesetzlicher Betreuer bei den Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit"? Darf er mir dann verbieten meine eigene ärztliche Befunde, Arztbriefe und Arztberichte einzusehen und durchzulesen? Gehen dann die ärztliche Befunde, Arztberichte und Arztbriefe an den Betreuten oder direkt an den gesetzlichen Betreuer? Kann es sein, dass er mir die ärztliche Befunde, Arztberichte und Arztbriefe nicht aushändigt und nicht weiterleitet? (Auch wenn ich ihm explizit nach den Arztbriefen, ärztlichen Befunden und ärztlichen Berichte frage?)
Darf er mir da auch bei den Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit" mir verbieten meine eigene elektronische Patientenakte auf meinem Smartphone zu nutzen?
Darf der gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis „Vermögenssorge" mir das einteilen und dass ich das Geld nur zugeteilt von ihm bekomme, was ich verdiene?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, eine Entmündigung gibt es nicht mehr. Und einen Einwilligungsvorbehalt hast Du nur, wenn dieser explizit angeordnet wurden
Du kannst weiterhin selber Anträge stellen und unterschreiben. Sinnvollerweise solltest Du das aber nur in Absprache mit deinem Betreuer tun.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JungerKind/1714908664644_nmmslarge__0_0_3456_3456_23fad03a57c7d5ea32b2dadaa46ea56a.jpg?v=1714908665000)
Warum soll ich Anträge nur in Absprache mit meinem Betreuer stellen?
Was passiert, wenn ich es mit ihm nicht abspreche und alleine Anträge stelle?
Kann es sein, dass ich dann von den gesetzlichen Betreuer Ärger bekomme?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Faktisch bist du entmündigt ja. Wenn dein Betreuer sagt: Ab ins Heim. kannst du nicht viel dagegen tun
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Er hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hast du doch geschrieben
Warum bin ich faktisch entmündigt?
Warum kann ich nichts dagegen tun, wenn mein gesetzlicher Betreuer zu mir sagt, ab ins Heim? Woher weißt du das?
Kann ich da bei diesen Fall einen Anwalt einschalten, wenn ich nicht ins Heim möchte?