Wer ist der Schuldige in diesem EBay Kleinanzeigen Konflikt?

Hallo Leute,

Vor circa 4 Monaten habe ich einen Gegenstand im Wert von 35€ auf eBay Kleinanzeigen verkauft. (privatverkauf) Der Käufer wollte kein en versicherten Versand. (!) Als das Paket schließlich nicht ankam, las ich in meinem Mail Account (ich erhalte Nachrichten sobald mir jemand auf eBay KA schreibt), dass er zur Polizei geht , sollte ich ihm das Geld nicht erstatten. Daraufhin wollte ich in meinen Ebay Account und die Sache natürlich klären. Dort kam ich jedoch nicht rein, weil er mich gemeldet hatte und eBay mich daraufhin sperrte. Ich versuchte ihn dann über E-Mail zu erreichen, jedoch scheiterte dies (denke ich , da ich keine Antwort bekam ) da mein EBay Account zwar mit meiner Mail verbunden ist , aber man darüber anscheinend nicht kommunizieren kann. Also wartete ich ab und versuchte es ca. 1 1/2 Wochen später indem ich soeben Namen aus der Überweisung nahm und ihn googelte. Als ich dann seine Nummer hatte , erklärte ich ihm, dass ich ihn nicht erreichen konnte und das ich mich gerne auf eine Einigung von 20€ Erstattung (von 35€) einigen würde. Daraufhin wollte er einen kassenbon sehen mit seinem Namen und der Anschrift. Den konnte ich allerdings nicht vorzeigen , da ich nur eine einfache Quittung der Post bekommen habe , weil das Paket ja nicht versichert war. Naja um zum Punkt zu kommen - er setze mir eine Frist bis Ende der Woche die 35€ zu überweisen (das war ein Dienstag - 06.11.2018) und ich habe das Geld am Donnertag (08.11.2018) dann überwiesen , da mir das ganze dann zu doof war und ich auf eine Polizeiliche Reglung verzichten wollte. Am Donnerstag Abend schickte er mir dann die Anzeige gegen mich. Also am selben Tag meiner Überweisung. Obwohl er ja meinte bis Ende der Woche. Heute am 04.02.2019 habe ich eine Vorladung wegen Betrug erhalten.

Betrug, Polizei, Recht, Anwalt, eBay, Kleinanzeigen, Anzeige, Rechtslage, Strafe, Vorladung
Darf Arbeitgeber komplettes Nettogehalt einbehalten um Firmenwagenrückgabe abzuwarten?

Hallo,

das Beschäftigungsverhältnis mit meinem Arbeitgeber endet am 31.10.18. Ich habe einen Firmenwagen, den ich am 31.10.18 zurückgeben muss. 1800 Euro meines Nettogehalts von Oktober wurden einbehalten und nur 79 Euro wurden ausgezahlt, für den gesamten Monat!!! Begründung: Die 1800 Euro sind der Abzug für das Firmenfahrzeug, wenn bei der Rückgabe keine Schäden festgestellt werden, würde man mir mein einbehaltenes Gehalt dann Ende November auszahlen.

Ich stehe jetzt also ohne Gehalt da und der Firmenwagen ist nichteinmal beschädigt. Ist diese Vorgehensweise so rechtens? Abgesehen davon das ich nicht weiß wie ich meine laufenden Kosten ohne Gehalt begleichen soll, benötige ich ja auch eine Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt um ALG 1 zu bekommen, welche ja dann auch erst ende November ausgestellt werden kann, also viel zu spät denn da steht mir meine erste ALG 1 Überweisung zu, welche natürlich nur dann getätigt wird, wenn ich die Arbeitsbescheinigung in den nächsten Tagen einreiche.

Wieso wartet man nicht einfach die Firmenwagenrückgabe ab und stellt mir eventuelle Schäden in Rechnung anstatt mein komplettes Gehalt einzubehalten? Daher bitte ich nochmal um Rat, ob das rechtens ist.

Arbeitslosengeld, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Gehaltsabrechnung, Lohnabrechnung, Rechtslage, Arbeitnehmerrecht, Wirtschaft und Finanzen
Käufer erhält defekte Ware wer ist Schuld?

Hallo liebe Community,

Ich habe eine Frage zum folgenden Ereignis, unzwar habe ich von ein paar Wochen ein elektronisches Gerät (TV Gerät), auf der Verkaufsplattform eBay Kleinanzeigen, Verkauft. (Privatpersonen Käufer sowie Verkäufer)

Der Käufer meldete, knapp zwei stunden nach Erhalt der Ware, einen Defekt. Da ich dieses Gerät nachweislich in einem, wie in der anzeigen beschriebenen Zustand, versendet habe, mussten wir (Käufer und Verkäufer) davon ausgehen, dass das Gerät während der Zustellung an den Käufer den Defekt erhalten haben muss.

Der Käufer wandte sich mit Bilder, die ich dem Käufer zukommen lassen habe und die genausten die einzelnen schritt des verpacken beweisen, an das von mir beauftragte Versandunternehmen. Das Versandunternehmen äußerte sich ein paar Tage später zu dem Thema und behauptete, dass der Defekt an der Ware mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die mangelhafte Verpackung zusammenhänge, und das Versandunternehmen, dafür nicht aufkommen würde.

Zur Verpackung muss ich Sagen, dass in der Artinselbeschreibung des Angebotes ausdrücklich darauf hinwies, dass das Gerät, nicht in der OV versendet wird, und der Artikel, in mehreren lagen Schaumstoff, Klarsichtfolie und einen enganliegenden Karton versendet wird. Da ich kein Spediteur bin, habe ich mit besten wissen und gewissen, dass Gerät dem Versandunternehmen übergeben.

Der Käufer bestand vor Abschluss des Kaufes, dass das Gerät, an ihn Versendet werden soll.

Ich habe bis dato keinen Visuellen Beweis erhalten das,

- die an den Käufer versendete Ware defekt ist und das der Defekt nach erhalten der Ware aufgetreten ist,

- keinen Schriftlichen Nachlass von dem Versandunternehmen erhalten habe, die die Behauptung belegen, (Kopie der E-Mail)

- und keine Visuellen beweise dafür, dass es sich hierbei, eventuell um einen Defekt an der Verpackung handelt (Karton defekt, Risse etc.).

Kann ich mich in diesen fall auf § 447 I BGB berufen? Da es nachweislich der Wunsch des Verkäufers war, die war an ihn zu senden.

Gruß

Recht, Kleinanzeigen, Käuferschutz, Rechtslage, Verkäuferschutz, defekte Ware

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