Steht mir während meiner zweiten Ausbildung Unterhalt zu?

Hallo,

derzeit beschäftigt mich die Frage, ob mir während der Zweitausbildung Unterhalt zusteht?

Kurz zu meiner Situation:

Ich habe die Ausbildung zum Sozialassistenten bereits im letzten Mai abgeschlossen und erhielt während dieser Ausbildung BAföG sowie Unterhalt. Direkt im Anschluss begann ich dann meine Ausbildung zum Erzieher und erhielt von da an BAföG, Kindergeld sowie ALG II, da ich bereits in einer eigenen Wohnung lebe und die Ausbildung nicht vergütet wird.

Nun musste ich zum Sommer hin einen neuen Antrag beim Jobcenter sowie BAföG-Amt stellen. Das BAföG-Amt genehmigte meinen Antrag, das Jobcenter allerdings nicht. Ich erhalte nun kein ALG II mehr, da mein Vermögen zu hoch ist. Dies habe ich für meinen Führerschein angespart, der äußerst wichtig ist für mein Anerkennungsjahr, das Teil der Ausbildung ist. In ihrem Ablehnungsbescheid stand außerdem, dass ich erst einen neuen Antrag stellen kann, wenn mein Vermögen wieder unter dem Höchstwert liegt (dazu stand ein errechnetes Datum, wann es wohl so weit sein wird) und dass außerdem zu prüfen sei, ob mir mein ALG II überhaupt jemals zustand. Das machte mich natürlich stutzig und ich sprach mit einigen aus der Ausbildung und erfuhr, dass sie ebenfalls erst eine Sozialassistenten-Ausbildung absolviert haben, um anschließend die Erzieher-Ausbildung zu starten. Sie erhalten alle noch Unterhalt von ihren Eltern, da die erste Ausbildung sozusagen eine Aufbauausbildung war, da sie, wie auch ich, nicht die nötigen Voraussetzungen vorerst besaßen. Zusätzlich haben sie mit ihren Eltern klar über ihren gewünschten Werdegang gesprochen, was ausschlaggebend für die weitere Zahlung des Unterhalts ist. Auch in meinem Fall habe ich klar mit meinen Eltern über meinen gewünschten Werdegang gesprochen (Sozialassistent - Erzieher - Sozialarbeiter).

Meine Frage ist nun: Steht mir eine Unterhaltszahlung zu?

Und was mich auch noch interessieren würde:

Bekommt man das sozusagen fehlende Geld beim BAföG-Amt (da das ALG II ja nur als Aufstockung dient) oder muss ich mein Gespartes aufbrauchen, bis ich wieder unter dem vom Jobcenter genannten Wert liege?

Wären meine Eltern auch noch während des Studiums zu Unterhalt verpflichtet?

Ich hoffe sehr, dass einer von euch vielleicht schon mal einen ähnlichen Fall hatte oder sich mit der Rechtslage auskennt.

Vielen Dank im Voraus!

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Habe ich ein Recht auf 40-Stunden Woche?

Hallo zusammen :)

Ich arbeite bereits seit 10 Jahren in einer Handwerksfirma. Im Vertrag ist von einer 40-Stunden Woche die Rede...

Die Auftragslage ist momentan nicht gut und wir müssen schon seit fast 2 Monaten jeden Freitag zu Hause bleiben und Urlaub nehmen. Wer keinen Urlaub mehr hat, hat Pech - ist dann ein unbezahlter Tag.

Nun wurde uns allen heute ein neuer Vertrag vorgesetzt, mit diversen Änderungen - unter anderem will unser Chef das wir nun ein Zeitkonto einrichten mit bis zu 100 Stunden plus/minus. Viele haben aus Angst ihren Job zu verlieren unterschrieben, ich war einer der wenigen die nicht unterschrieben haben.

Was mich besonders ärgert: Erst gestern wurde jemand eingestellt, und es sind aktuell sogar 3 Leiharbeiter im Betrieb!

Kann mein Chef einfach so von mir verlangen Freitags zu Hause zu bleiben, oder habe ich ein Recht auf meine 40-Stunden Woche?

Und zu dem neuen Vertrag inklusive Zeitkonto: Das darf ich ohne jegliche Diskussion oder Angabe von Gründen ablehnen, richtig?!

Ich hätte ja eigentlich vollstes Verständniss für die Lage meiner Firma, denn ich mag meinen Job und hatte auch mit Vorgesetzten und Kollegen nie Probleme. Aber ich sehe es auch irgendwo nicht ein meinen ganzen Urlaub zu verschwenden und sogar noch ins Minus zu gehen wenn gleichzeitig noch Leute eingestellt sowie Leiharbeiter beschäftigt werden. Sehe ich das falsch? Ich hätte gerne mal ein paar Meinungen dazu, wenn ich mich schon beim Chef unbeliebt mache dann will ich wenigstens im Recht sein, so dass man mir nichts vorwerfen kann...

Vermutlich gibt es Kurzarbeit wenn sich die Mitarbeiter nicht alle für das Zeitkonto entscheiden, aber dann müssten ja ohnehin die Leiharbeiter und der Kollege der gestern eingestellt wurde gehen, oder sehe ich das falsch? Die Stammmannschaft kann sowas doch eigentlich nicht betreffen...

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Meine Nachbarin droht mir?

Ich war grad dabei, nach Hause zu kommen, als mich mich die ältere Frau, die unter meiner Mutter wohnt, abgefangen hat. Sie ist sehr paranoid und so die typisch verbitterte Alte, hat bereits mit fast jedem aus dem Block Stress gehabt, sogar mit der sehr alten Dame neben ihr, die immer total nett war und gar nichts falsch gemacht hat. Diese ist sogar mitunter wegen ihr ausgezogen.

Sie hat gedroht, dass sie zur Wohnungsgenossenschaft geht, wenn wir uns nicht leiser verhalten und hat dabei die quietschende Tür und meine "Trampelei" in der Nacht angesprochen. Ich muss dazu sagen, dass das alles sehr hellhörige Wohnungen sind und auch wir ziemliche Probleme mit denen über uns haben.

Bestimmt zwanzig Minuten hab ich mich von der ankeifen lassen und auf verständnisvoll gemacht, ihr auch gesagt, dass ich mich um die Tür kümmern werde und versuchen werde, leiser zu laufen. Allerdings gehe ich bereits ganz normal, also keine Ahnung, was ich da groß ändern soll. Selbst wenn es in der Nacht ist, hat doch jeder das Recht, sich durch seinen Wohnraum zu bewegen.

Es ist trotzdem so, dass ich echt Schiss hab, dass die wirklich zur Genossenschaft geht, da ich (18) aufgrund der schwierigen Situation in meiner Familie vom Amt 'ne eigene Wohnung zur Verfügung gestellt bekommen hab und ich mich gar nicht mehr regelmäßig bei meiner Mutter aufhalten dürfte. Also selbst wenn die denen ungerechtfertigt irgendwas vorheult, hab ich 'n Problem, denke ich. Ich glaube zwar, ich war ihr gegen Ende doch ganz sympathisch wurde, aber dennoch möchte ich wissen, was sie im Fall der Fälle gegen mich in der Hand hätte. Danke im Voraus.

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Ebay - zwingt mich zur Rücknahme trotz Ausschluß?

Hallo!

Ich habe ein Problem mit EBay. Habe dort einen tragbaren DVB-T Fernseher verkauft. Die Beschreibung war korrekt, mit Modelangabe, Fotos, Funktionstüchtigkeit und Beschreibung des Herstellers. Natürlich auch als "DVB-T" eingetragen. Keinerlei Mängel, weder versteckt noch sichtbar, keinerlei Fehler in der Beschreibung. Unter der Auktion habe ich den Satz formuliert: "Privatverkauf. Kein Umtausch, keine Rücknahme, keine Garantie."

Nun hat der Käufer das Gerät bezahlt, das Paket erhalten und stellte fest, dass es nicht geht. Ich habe ihn daraufhin aufgeklärt, dass es nunmal ein DVB-T Gerät und kein DVB-T2 Gerät ist und somit nicht mehr mit DVB-T einsetzbar ist.

Er verlangte daraufhin eine Rücknahme, ich lehnte ab. Es wurde bei Ebay ein Fall geöffnet - hier behauptete der Käufer dreist, das Gerät wäre defekt - und dann von Ebay geschlossen, der Verkäufer erhielt von Ebay ein Rücksendeetikett und sendete das Gerät zurück. Daraufhin wurden von meinem Paypal Konto die kompletten Kosten abgebucht für die Ware+Versand.

Nun bin ich der Meinung mich völlig richtig verhalten zu haben und da alle Angaben korrekt waren bin ich nicht dafür verantwortlich zudem der Fernseher funktionstüchtig und genau wie beschrieben ist.

Ich verlange von Ebay eine Wiedergutmachung, eine Entschädigung, doch die lehnen ab.

Meines Erachtens nach hat Ebay aber das Recht gebrochen denn sie haben den Fall geschlossen ohne eine Rücksprache mit mit. Hinter meinem Rücken so zu sagen, ohne mir die Gelegenheit zu geben darauf zu antworten. In dem eröffneten Fall stand mir nur eine einzige Option zur Auswahl: Rücksendeetikett an den Käufer verschicken.

Da ich mich im Recht sehe - da muss es doch bestimmt einen Paragraphen, ein Urteil geben damit ich mein Recht durchsetzen kann? Die weigern sich nämlich sturr und behaupten ich müsse auf den Kosten sitzen bleiben ob es mir gefällt oder nicht.

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Ferienhof anfangen?

Ich bin noch 16 und lebe mit meiner Familie auf einem alten Bauernhof. Der größte Traum von meinen Geschwistern (14 und 17) und mir, wäre es, später aus unserem Hof etwas zu machen. Wir würden gerne gerne einen Hof mit Tieren daraus machen, auf dem man Urlaub machen kann, oder auf den auch Schulklassen (Schullandheim) kommen können und wir Programm anbieten. Dazu würden wir den Stall teilweise in Ferienwohnungen umbauen wollen. Außerdem dachten wir, ein Campingplatz wäre auch nicht schlecht, Wiesen haben wir da genug.

Meine Frage wäre, was wir nach dem Abitur für einen Beruf lernen müssten? Wir dachten, entweder irgendwas mit Landwirtschaft oder etwas in Richtung Sozialarbeit, da unsere Zielgruppe eher Jugendliche ist und wir uns auch vorstellen könnten, ein Camp für Kinder/Jugendliche anzubieten . Die Ausbildung zum Jugendleiter haben wir alle schon, haben also schon ein bischen Erfahrung. Deswegen würden wir das ja auch so gerne machen, da uns das mitarbeiten in Camps sehr Spaß macht und auch weil wir Tiere lieben und unseren Hof niemals verkaufen wollen, unsere Urgroßeltern haben hier schon gelebt, aber inzwischen haben wir nur noch Hobbymäßig 2 Schafe und 2 Pferde.

Dann wäre noch unsere Frage, wie man sowas überhaupt finanziert und wie das rechtlich alles ist, damit kennen wir uns um ehrlich zu sein gar nicht aus... Das ist auch der Punkt, wieso das alles bisher ein bischen unrealistisch ist, aber andere Höfe haben ja auch irgendwann angefangen.

Ich denke, man müsste halt klein anfangen und auch schauen, wie es überhaupt läuft...

Aber wie fängt man mit sowas überhaupt an, was wären die ersten Schritte?

Unsere ganze Familie wohnt hier und sie finden die Idee gut, meine Mutter und Tante wollten das schon machen und wir würden es unglaublich gerne in die Tat umsetzen.

Wir freuen uns auf eure Nachrichten!

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