Reise Zug-Zug-Flug: Wegen Zwischenfall Zug der DB nicht erreicht, Folgekosten (Priv. Bahnunternehmen + Taxi) entstanden - Wer entschädigt?

Moin,

ich hoffe mir kann vllt. jemand weiterhelfen und hat die Lösung für mich parat, vllt. sogar nebst Quellenangaben.

Grobe Zusammenfassung:
Pauschalreise nach Rom gebucht (07/2019) inkl. Rail&Fly + Flug
Reise mit Zug angetreten: Wohnort Schleswig-Holstein nach HH, danach HH nach München
Wegen eines Zwischenfalls (Person im Gleisbett inkl. Notarzteinsatz) musste unser Zug kurz vor HH-Dammtor halten und konnte nicht in den Hbf. einfahren, wodurch wir unseren Zug nach München verpasst haben.
Dies war der letzte Zug der DB nach München, mit dem wir unseren Flug (6:30 Uhr Folgetag) erreicht hätten.

Wir (Partnerin und ich) waren natürlich schwer im Stress durch die Situation und überfragt, wie es weitergehen soll.
Zwei Bahnmitarbeiter nahmen sich unabhängig voneinander uns an und meinten, dass wir den nun folgenden Zug eines priv. Bahnunternehmens (Urlaubsexpress) nehmen sollten, um unseren Flug noch zu erreichen. Die Mehrkosten würden wir im Rahmen der Fahrgastrechte definitiv erstattet bekommen.

Wir führten die Reise also fort. Es folgte eine weitere Verspätung von über einer Stunde über Nacht, wodurch wir ein Taxi in München nehmen mussten, um die Chance zu haben, unseren Flug noch zu erreichen ..

Letztendlich haben wir es in allerletzter Sekunde geschafft.

Es sind Mehrkosten von rund 240 Euro entstanden.

Die DB verweist an den Reiseveranstalter und hat mir lediglich 9 € für die entfallene Sitzplatzreservierung erstattet.

Wie verfahre ich nun weiter? Wer zahlt mir die Mehrkosten?
Ich denke nicht, dass der Reiseveranstalter mir etwas erstatten wird, sondern vielmehr zurück an die DB verweisen wird?

Danke für etwaige Hilfe.

Reise, Flug, Rechtsanwalt, Recht, Deutsche Bahn, Rechtslage, Erstattungsansprüche, Reisen und Urlaub
Darf sich ein stadtmitarbeiter, ohne meine erlaubnis zutritt zu meinem pachtgrundstück verschaffen?

Hallo an alle.

Ich bin Pächter eines 1000qm großen, alten Gartens. In jenem Garten steht eine Hütte, die bereits vor Antritt meiner Pacht dort stand. Früher gehörte dieses Grundstück mal zu einer Kleingartenanlage.

Die Hütte habe ich mir wieder schön gemacht. Unter anderem neue Wellbleche auf das Dach gelegt. So wie es in unserer schönen Gesellschaft nunmal ist, ist vor einiger Zeit ein Denunziant zu meinem Pachtgrundstück gekommen und hat mich anonym bei der Stadt angezeigt.

Ein Gutachter der Stadt, hat mich dann angeschrieben und aufgefordert die Hütte zurückzubauen. Weiter hat er gesagt, dass im Garten Spermüll und alte Dachpfannen liegen, was auch beseitigt werden muss. Auch das ist der Besitz von Vorpächtern. So wie der Beamte es beschreibt, kann er diese Sachen im garten nicht gesehen haben, ohne das Grundstück betreten zu haben.

Weiter hat er mir in einem offzielem Brief geschrieben, dass er Fotos davon gemacht hat. Dieser Herr hat ohne meine Zustimmung mein Pachtgrundstück betreten und Fotos gemacht. Ich werde nun aufgefordert, mit einer frist von drei Wochen, die Hütte und den Müll zu beseitigen. Obwohl ich sie nicht gebaut und dort keinen Müll gelagert habe.

Meine Fragen sind: Muss ich die Hütte abreißen und den Müll beseitigen? Hat sich der Beamte durch Hausfriedensbruch und im Sinne des Datenschutzgesetz schuldig gemacht.

Vielen Dank an euch

Recht, Gartenhaus, Rechtslage
Darf die Polizei in meine Wohnung wenn ich nicht zu Hause bin?

Okay... Ich weiß nich ganz wo ich anfangen soll.... 

mein freund kackt wegen irgendwas ab von dem er mir nichtmal gesagt hat was es ist.... Kurz irgendwer labert bullshit (mehr weiß ich nicht).... da ich immer absolut treu war und auch sonst nichts gravierendes passiert ist (außer Streits die bei jedem paar vorkommen) kann ich mir nicht erklären was es sein könnte.... Natürlich rede ich wie fast jeder andere mit meinen Freunden über meine Probleme. Mehr aber auch nicht. Wir hatten seit letzten Freitag Streit der sich heute scheinbar lichtete.

Er kam vorbei & Meinte noch er wäre spät dran mit der Abgabe eines Buches und wollte ziemlich bald wieder los um das Buch abzugeben. Er fragte ob wir danach zocken oder so und ich meinte "ja gerne". 

Als er wieder da war war er allerdings ausgesprochen komisch hatte es eilig wegzukommen & nahm alle seine Sachen mit die er so fand. 

Gab mir aber keine wirkliche Erklärung dafür warum er so komisch drauf war bzw heim wollte (obwohl ich ihm angeboten hatte über Nacht zu. bleiben) ..... Da er noch einige Sachen hier hat und ich ihm mittlerweile schlicht (nicht nur aufgrund dieser Ereignisse alles mögliche zutraue & ) ihm in nächster Zeit einfach nicht begegnen möchte bzw versuchen werde nicht zuhause zu sein wenn er hier ankommt um ihm einfach nicht zu begegnen..... 

Meine frage nun lautet ob er die Polizei rufen könnte um sich sein restliches Zeug zu holen (welches ich ihm im Grunde nicht vorenthalten will) Es bedeutet für mich nur jedes Mal eine unhemeine Belastung mich einer Konfrontation auszusetzen und ich möchte nur für einige Zeit meine Ruhe.

Ich frage mich ob Polizei in meine Wohnung oder nebenräume eindringen dürfte wenn ich nicht zuhause bin....

Privatsphäre, Liebe und Beziehung, Rechtslage

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