Wohnungsstreit, kann mein Mitbewohner mir den Zutritt verweigern?
Hallo, ich habe ein Problem. Ich bin vor ca 2 Wochen aus einer WG ausgezogen. Da das finanzielle noch nicht geregelt ist meint er ich dürfte meine Sachen nicht aus der Wohnung holen. Darf er das?
8 Antworten
Er hat kein Pfandrecht an deinen Sachen. Noch offene Forderungen muss er auf dem Zivilklageweg einklagen.
Hier wäre zunächst zu klären, ob du mit dem anderen Mieter eine Mieterpartei bildest oder ob du dessen Untermieter bist.
Falls ihr also einen gemeinsamen Mietvertrag inne habt, wirst du wohl oder übel weiter dem anderen die halbe Miete schulden oder dem Vermieter die Gesamtmiete. Zum Mietpartner gibt es vermutlich keine vertragliche Vereinbarung, denn die Mieterpartei schuldet insgesamt dem Vermieter die vollständige Miete. Nur im Innenverhältnis bestünde eine Forderungsmöglichkeit des Mietpartners, die aber nicht durch Zurückhalten deines Eigentums erzwungen werden kann, daher besteht hier auch kein Pfandrecht!
Hier läge also NÖTIGUNG als Straftat vor. Solange du Mieter bist, hast du Zutritt zur gemeinsamen Wohnung.
nein darf er nicht polizei rufen , die sorgt dafür das du reingelassen wirst
Im Zuge des Pfandrechts? Ja, grundsätzlich darf er das. Nun kommt es natürlich auf die genaue Situation an, aber von der schreibst du ja nichts.
Wenn ihr vertraglich ein Pfandrecht vereinbart habt, dann ja.
Wenn nicht, dann nicht.
Wegen eines Streites bin ich ausgezogen, nun behauptet er, dass ich ihm 900€ Schulde, aber in Wahrheit sind des 470 die Hälfte der Miete. Ich habe ihm das auch schon gezahlt nur bleibt er dabei