Dienstgrad im Namen als Zvilist?

2 Antworten

§ 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

1.inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,2.die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,3.die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder4.inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

Spätestens wenn irgendjemand auf die Idee kommt und einen Anzeige macht beginnt für dich der Stress.

Bist du denn Soldat? Ich hätte es jedenfalls in Deutschland als affig und peinlich empfunden, wenn ich als aktiver Soldat in einer privaten, zivilen Tätigkeit meinen Dienstgrad im Namen geführt hätte oder so angesprochen worden wäre.

Völlig anders ist das in Österreich. Die Österreicher sind sowas von Titelaffin, da wurde ich schon vorgestellt mit meinem deutschen Militärrang. Ebenso in Frankreich. Aber das hört sich auch schon nach etwas an, wenn man mit "Mon capitain" angesprochen wird.