Hallo Leute,

ich will wissen ob ich in der Öffentlichkeit d.h. außerhalb des eigenen Grundstücks eine Feuerschale benutzen darf, weil wir zu Sylvester nicht zu Hause feiern können, es aber gerne ein wenig wärmer hätten als -5 Grad.

Daher meine Frage, darf ich auf ebenem Untergrund in der Öffentlichkeit, in NRW, eine Feuerschale mit maximal 3 - 4 Holzscheiten befeuern? Als "Gemütlichkeitfeuer" hieß es auf vielen diversen Seiten. Es werden keine Gebäude/Waldabschnitte in der Nähe sein und es soll auch kein großes Feuer werden.

Ich will nur keine Geldstrafe von 5000€ kassieren.